Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden Baugesuche auf die Übereinstimmung mit den Vorschriften der Norm SIA 500:2009, Hindernisfreie Bauten, überprüft. Die Fachexpert*innen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes der Stadt Zürich (UGZ) beraten Sie zu Ihrem Bauprojekt, nehmen die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Norm SIA 500:2009 vor und begleiten Sie bei der Auflagenbereinigung.
Mit einer frühzeitigen Beratung durch den UGZ können Ausführungsmängel und zusätzliche Anpassungskosten vermieden werden. Insbesondere für Einzelfälle, bei denen die Anwendung der Norm SIA 500 nicht eindeutig ist, empfiehlt sich eine vorgängige Besprechung. Die Fachexpert*innen des UGZ beantworten konkrete Fragestellungen zur Umsetzung der Anforderungen der SIA 500 und führen durch die verschiedenen Phasen des Baubewilligungsprozesses.
Die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ) ist für die Beratung und Prüfung von Bauprojekten ausserhalb der Stadtgebiete von Zürich und Winterthur zuständig. Für Bauprojekte innerhalb der Stadt Zürich können zusätzliche, kostenpflichtige Beratungen durch die BKZ eingeholt werden, sie sind jedoch nicht verbindlich.
Haben Sie die Vorschriften und planerischen Grundlagen zur Planung Ihres Bauprojektes studiert? Bitte beachten Sie, dass das Wissen über die Vorschriften und planerischen Grundlagen bei einer Beratung vorausgesetzt wird.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen per Mail oder telefonisch mit. Unsere Fachleute sind am besten zwischen 8.30 und 10 Uhr erreichbar. Die zuständigen Fachpersonen finden Sie durch Eingabe der Adresse in der Suchmaske. Alternativ können Sie die Kataster-Nummer des Grundstücks eingeben. Für grosse und komplexe Bauvorhaben können Sie einen individuellen Besprechungstermin vereinbaren.