Segler, Dohlen, Falken, Schwalben und weitere Vogelarten nutzen Gebäude als Ersatzfelsen. Geeignete Nistplätze bieten zum Beispiel Nischen, Dachvorsprünge oder Kunstnester.
Während der Brutzeit gilt ein absoluter Schutz des Brutgeschäfts sämtlicher Vogelarten. Ganzjährig geschützt sind die Nistplätze von Mauer- und Alpenseglern, Mehl- und Rauchschwalben sowie Turm- und Wanderfalken. Diese Arten sind sehr standorttreu. Ihre Nistplätze gelten als Naturschutzobjekte.
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) schützt die Eier und Jungen der Gebäudebrüter. Die Tiere dürfen während des Brütens nicht gestört werden.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) schützt zusätzlich zu den Vögeln, Jungtieren und Eiern auch die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensraum. Wenn der Lebensraum trotzdem gestört wird, müssen ihn die Verursacher*innen wieder herstellen oder ersetzen.
Sind bei Um- und Neubauten Vögel- oder Fledermausarten betroffen, dürfen Arbeiten nicht während der Fortpflanzungszeit von 1. April bis 15. August durchgeführt werden. Die Termine können von Art zu Art unterschiedlich sein (siehe Merkblatt Gebäudebrüter vom Kanton Zürich).
Da die Nistplätze von standorttreuen Gebäudebrütern als Naturschutzobjekte gelten, besteht eine Inventarpflicht für Gemeinden im Kanton Zürich. Darum pflegt auch die Stadt Zürich ein entsprechendes Inventar der Gebäudebrüter. Dieses wurde zuletzt zwischen 2023 und 2025 aktualisiert. Es stellt sicher, dass die Nistplätze während der Projektierung von Neubauten und Sanierungen berücksichtigt werden. Das erhöht auch die Planungssicherheit für Bauherrschaften.
Über die Meldeplattform der Orniplan AG können Privatpersonen ihre Beobachtungen von Vogelarten, die an Gebäuden nisten, online erfassen und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz dieser unter Druck stehenden Brutvögel leisten. Die Daten unterstützen die Fachstelle von Grün Stadt Zürich dabei, gefährdete Brutplätze zu erhalten und gezielte Schutzmassnahmen zu planen.
Der gesetzliche Schutz von Brut- und Nistplätze muss bei allen Bauprojekten berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob diese bereits bewilligt worden sind oder nicht. Grün Stadt Zürich bietet kostenlose Beratungen dazu an. Bei Bauvorhaben an inventarisierten Gebäuden ist diese Beratung obligatorisch.
Sie möchten Mauersegler an Ihrem Haus fördern? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Glasscheiben sind für Vögel unsichtbare Hindernisse, weil sie durchsichtig sind und die Umgebung reflektieren. Kollisionen sind daher meist tödlich. Mit entsprechenden Massnahmen kann das Risiko für Vögel jedoch reduziert werden. Die Stadt Zürich stellt bei Baubewilligungen sicher, dass Glas für Vögel sichtbar gemacht wird und bietet kostenlose Beratungen an.
Wildhut: stadt-zuerich.ch/wildhut
Tierrettung: T +41 44 211 22 22
Tierambulanz: T +41 800 55 70 10