Ökologisch wertvolle Lebensräume (öwL) erhöhen die Biodiversität und unterstützen eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Vielfältige Ökosysteme sind robuster gegenüber den Folgen des Klimawandels. Dank der Fachplanung Stadtnatur und der PBG-Revision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» werden ökologisch wertvolle Lebensräume zentraler Bestandteil der Umgebungsplanung. Das gilt sowohl für städtische Planungen als auch für das Baubewilligungsverfahren.
Mit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 998/2024 wurde die Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) auf den 1. Dezember 2024 in Kraft gesetzt. Ein zentraler Bestandteil der Neuerungen ist § 238a PBG. Dieser Paragraf stellt neue Anforderungen an die Begrünung von Aussenräumen.
Praxisleitfaden Direktanwendung § 238a PBG
Die Fachplanung Stadtnatur definiert 11 ökologisch wertvolle Lebensräume für das Siedlungsgebiet. Für die Anwendung von § 238a PBG im Baubewilligungsverfahren gelten Mindestanforderungen an Planung und Bau. Diese werden in den Steckbriefen zu den anrechenbaren Lebensräumen aufgeführt.
Zusätzlich wurden zwei weitere Lebensräume definiert. Mit den Steckbriefen «Neu angelegter Baumbestand» und «Kleinstrukturen für Fauna» möchte die Stadt Planende motivieren, einheimische oder ökologisch wertvolle Bäume zu pflanzen. Auch das gezielte Anlegen von Kleinstrukturen soll helfen, wertvolle Trittsteinbiotope zu schaffen.
Im Baubewilligungsverfahren wird § 238a PBG direkt angewendet. Bauwillige weisen den ökologischen Ausgleich mit der Baueingabe nach. Praxisgemäss muss die Hälfte des Begrünungsanteils dem ökologischen Ausgleich dienen. Bei Sanierungen oder Bestandesbauten genügt ein angemessener Anteil.
Bei städtischen Projekten gelten zusätzlich die Richtwerte aus der Fachplanung Stadtnatur. Diese Richtwerte legen fest, wie gross der Anteil ökologisch wertvoller Lebensräume sein soll. Während § 238a PBG den ökologischen Ausgleich an den Begrünungsanteil knüpft, orientieren sich die Richtwerte der Fachplanung an Stadtstrukturen, Freiraumkategorien und der Parzellengrösse.
Der Entscheidungsbaum zeigt auf, wie Sie ermitteln können, mit wieviel ökologisch wertvollen Lebensräumen zu planen ist.
Die Stadt stellt für Planende verschiedene Hilfsmittel bereit. Neben den Steckbriefen für die anrechenbaren Lebensräume, finden Sie einen Rechner zum Download, mit dem sich der erforderliche Anteil ökologisch wertvoller Lebensräume einfach nachweisen lässt. Flächen, die über das geforderte Mass hinausgehen, lassen sich durch den Rechner ermitteln. So kann geprüft werden, ob eine Förderung durch das Programm Stadtgrün möglich ist. Der Beispielplan Schema öwL, zeigt zudem, wie Sie die ökologisch wertvollen Lebensräume für die Baueingabe grafisch darstellen sollen.