Der kommunale Mehrwertausgleichsfonds ist ein spezieller Fonds, in den die Einnahmen aus der Mehrwertabgabe fliessen. Das Geld im Fonds darf ausschliesslich für städtebauliche Projekte verwendet werden, die der Allgemeinheit zugutekommen (sogenannte Massnahmen der Raumplanung). Dazu gehören Massnahmen wie die Gestaltung von öffentlichen Räumen, Klimaschutzprojekte oder Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr.
Auf dieser Website kann man sich für einen Beitrag aus dem Fonds bewerben, wenn man ein städtebauliches Projekt hat, das die Anforderungen erfüllt (vgl. nachfolgend). Sowohl die Stadt als auch Private können sich für Beiträge aus dem Fonds bewerben und es besteht keinen Anspruch darauf, einen Beitrag aus dem Fonds zu erhalten.
Der Stadtrat beschliesst zweimal jährlich über die Fondsentnahmeplanung. Damit eine Massnahme in der nächsten Fondsentnahmeplanung berücksichtigt werden kann sind die Stichdaten (jeweils 31. März und 30. September) einzuhalten. Nach diesen Daten eingereichte Gesuche können erst in der nächsten Fondsentnahmeplanung berücksichtigt werden.
Damit ein städtebauliches Projekt um einen Beitrag bewerben kann muss es sich um eine beitragsberechtigte Massnahme handeln:
Beitragsberechtigte Massnahmen
Wichtiger Hinweis: Es werden nur einmalige Beiträge an Erstinvestitionen und Erneuerungen von Einrichtungen und Anlagen ausgerichtet. Diese Beiträge sind nicht rückzahlungspflichtig, es sei denn, sie wurden zu Unrecht zugesichert oder ausbezahlt, oder es wird gegen Auflagen und Bedingungen verstossen. Zudem werden keine Beiträge ausgerichtet, wenn die Massnahme durch Gebühren finanziert ist, auf einer anderen Rechtsgrundlage oder mit zweckgebundenen Mitteln aus einem anderen Fonds finanziert wird oder gesetzliche Bestimmungen die Massnahme für die Bewilligungsfähigkeit des gesamten Projekts vorschreiben.
Folgende Massnahmen der Raumplanung können mit Geldern aus dem Fonds unterstützt werden:
Gestaltung des öffentlichen Raums
- Erstellung, Gestaltung und Ausstattung von Parks, Plätzen, Grünanlagen, Strassenräumen, Gemeinschaftsgärten oder mit Bäumen bestockten Flächen.
- Erholungseinrichtungen und andere öffentlich zugängliche Freiräume wie Wege, Ufer von Gewässern, Rastplätze, Spielplätze und sanitäre Anlagen.
Klimaschutzmassnahmen
- Verbesserung des Lokalklimas durch Baumpflanzungen, allgemeine Grünflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.
- Speicherung und Verwendung von Regenwasser auf Liegenschaften.
- Massnahmen zur Verbesserung der ökologischen und klimatischen Qualität des Siedlungsraums, insbesondere zur Hitzeminderung.
Lärmschutzmassnahmen
- Verbesserung der akustischen Aufenthaltsqualität im Aussenraum.
- Massnahmen in öffentlich zugänglichen Freiräumen mit Erholungsfunktion.
Förderung des Fuss- und Veloverkehrs
- Massnahmen zur besseren Durchwegung.
- Erstellung von Veloabstellanlagen.
- Verbesserung der Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
Infrastrukturen
- Erstellung sozialer Infrastrukturen wie soziale Treffpunkte und ausserschulische Einrichtungen.
- Erstellung oder Umbau von Infrastrukturen zur Ermöglichung von gewerblichen und kulturellen Zwischennutzungen.
- Infrastrukturen für Energiedienstleistungen sowie für die Versorgunf und Entsorgung im Umfang des raumplanerisch begründeten Mehraufwands.
- Planungskosten für die Überdeckung von Verkehrsinfrastrukturen.
- Durchführung von Beteiligungsprozessen, Studienverfahren oder Wettbewerben zur Verbesserung der Bau- und Planungskultur.
Um ein Gesuch einzureichen, füllen Sie bitte das folgende Formulare aus und laden Sie die nötigen Unterlagen hoch. Folgende Unterlagen müssen zwingend als PDF-Dokumente eingereicht werden:
- technische Dokumentation der Massnahme mit Unterlagen wie beispielsweise Projektbeschrieb, Grundrisse und Schnitte
- Antrag mit Höhe des beantragten Beitrags und Auflistung der einzelnen zu finanzierenden Elemente
- Kostenvoranschlag und Terminplanung
- Übersicht über die Folgekosten
- allfällige Beitragsgesuche, die an weitere Stellen eingereicht werden bzw. wurden.
Am besten reichen Sie das Gesuch online ein. Eine Einreichung per Post ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Prüfung der Gesuche durch die Fondsverwaltung auf: Vollständigkeit des Gesuchs, Beurteilbarkeit und ob es sich bei der eingereichten Massnahmen um eine beitragsberechtigte Massnahme handelt.
Vollständige und beitragsberechtigte Gesuche werden in die Fondsentnahmeplanung aufgenommen.
Materielle Prüfung der Massnahmen und Bewertung auf ihre Unterstützungswürdigkeit anhand festgelegter Kriterien.
Beschluss der Fondsentnahmeplanung durch den Stadtrat (nicht öffentlich).
Individueller Beitragsbeschluss durch den Stadtrat: Konkrete Entscheidung über die Höhe des Beitrags für die einzelne Massnahmen.
Ausgabenbewilligungs- und Fondsentnahmebeschluss durch die zuständige Instanz (Zuständigkeit gemäss Finanzkompetenz).
Mitteilung des Betrags an die gesuchstellende Person mittels anfechtbarer Verfügung und anschliessende Auszahlung.
Der Fondsbestand beträgt aktuell CHF 16 818 785.00 Mio. Bis anhin wurden keine Beiträge aus dem Fonds ausgerichtet.