Wie gehen Sie vor, wenn Sie einen Beitrag aus dem Wohnraumfonds beantragen möchten? Wie läuft der Gesuchprozess ab? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.
- Ihr Vorhaben muss die Vorgaben gemäss Wohnraumfondsverordnung erfüllen, wenn Sie einen Beitrag aus dem Wohnraumfonds beantragen möchten.
- Die Anmeldung über das Formular ist noch kein offizielles Gesuch. Sie dient lediglich dazu, Ihnen den Zugang zum Gesuchstellungsbereich freizuschalten.
- Nach Absenden der Anmeldung über das untenstehende Formular erhalten Sie per E-Mail einen Zugangslink für den Gesuchstellungsbereich. In diesem Bereich finden Sie das offizielle Gesuchsformular und verschiedene Ordner zum Hochladen der erforderlichen Beilagen.
- Sobald Sie das Gesuchsformular ausgefüllt und die notwendigen Beilagen im Gesuchstellungsbereich hochgeladen haben, können Sie per Knopfdruck das vollständige Gesuch zur Prüfung einreichen. Anschliessend erhalten Sie erneut eine Bestätigung über den Erhalt des Gesuchs.
- Die Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen beginnt erst mit der Prüfung Ihres Gesuchs, wenn es vollständig eingereicht vorliegt.
- Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich während des Prozesses an die Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen wenden.