Sie finden Ihre Grenzzeichen vor Ort nicht, wollen aber wissen, wo genau Ihre Grundstücksgrenze verläuft? Gerne machen wir Ihre Grundstücksgrenzen vor Ort wieder sichtbar. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.
Möchten Sie einen Grenzverlauf ändern, zum Beispiel im Rahmen einer Grundstücksteilung oder Grundstückzusammenlegung? Generell sprechen wir hierbei von einer Grundstücksmutation. Nachfolgend unterstützen wir Sie fachkundig.
In der Stadt Zürich ist eine Grundstücksmutation nur zulässig, wenn Sie den baurechtlichen Vorgaben (z. B. Abstandsflächen, Ausnützung) nicht widerspricht. Reichen Sie dafür ein Baugesuch ein: Baubewilligungen | Stadt Zürich. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bereits zu diesem Zeitpunkt mit einem Mutationsvorschlag. Das Gesuch wird durch das Amt für Baubewilligungen geprüft und nach Möglichkeit bewilligt.
Bei einer Grundstückszusammenlegung kann dieser Schritt übersprungen werden.
Sie erteilen Geomatik + Vermessung den Auftrag die Grundstücksmutation durchzuführen. Die Grenzfeststellung vor Ort wird durchgeführt und die neuen Grenzverläufe dauerhaft mit gesetzlichen Grenzzeichen (z. B. Marksteine, Bolzen) gekennzeichnet.
Nach Abschluss der technischen Arbeiten erstellt Geomatik + Vermessung die Mutationsurkunde, welche die Grundlage für den Grundbucheintrag bildet. Der Eigentümer und das Grundbuchamt erhalten je physisch ein Exemplar. Die Mutation ist noch nicht rechtskräftig.
Die Mutation muss beim zuständigen Grundbuchamt angemeldet und vollzogen werden. In der Stadt Zürich gibt es mehrere Notariatskreise (z. B. Zürich-Altstadt, Zürich-Enge, etc.): Ihr Notariat | Ihre Notariate im Kanton Zürich.
- Eine Anfrage an das zuständige Grundbuchamt zur Prüfung allfällig vorhandener Dienstbarkeiten wird empfohlen.
- Eine Grundstücksmutation benötigt die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer*innen.
- Die Gültigkeit der Mutationsurkunde ist auf ein Jahr befristet. Der grundbuchliche Vollzug muss innerhalb dieser Frist erfolgen.
- Unsere Kosten werden nach Aufwand und dem Gebührentarif des Kantons Zürich für die amtliche Vermessungen (HO33) verrechnet. Die Grundbuchgebühren werden direkt durch das Grundbuchamt in Rechnung gestellt.
- Eine bereits erstellte Mutation kann nur mit einer Annullation rückgängig gemacht werden. Diese ist Geomatik + Vermessung in Auftrag zu geben. Sämtliche im Zusammenhang mit der Annullation anfallenden Kosten gehen zu Lasten der gesuchstellenden Person.
Montag-Freitag 8:00-12:00 / 13:00-16:00
- Zugang barrierefrei
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.