Das Gebiet Leimbach südlich des Hüslibachs ist von Bodenverschiebungen betroffen. Aufgrund von langsamen, aber über Jahrzehnte hinweg verlaufenden Bodenbewegungen genügt das Vermessungswerk im betroffenen Gebiet den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Die Baudirektion des Kanton Zürich (Amt für Raumentwicklung, Vermessungsaufsicht) bewilligte deshalb eine Erneuerung der amtlichen Vermessung und beauftragte die Stadt Zürich, im Speziellen Geomatik + Vermessung, mit der Durchführung einer Erneuerungstransformation, welche per 21. Oktober 2026 umgesetzt wird.
Bisherige Datenbezüge in den alten Koordinaten können vorbehältlich der Genehmigung des Amts für Baubewilligungen weiterhin für Baueingaben verwendet werden. Für rechtsverbindliche Geschäftsfälle, welche die Grundstücksflächen betreffen, wird jedoch dringend empfohlen auf aktuelle Daten der amtlichen Vermessung zurückzugreifen.
Auf Basis der neuen Koordinaten der Grenzpunkte werden die Flächen der Grundstücke in der amtlichen Vermessung neu berechnet. Einige Grundstücke erfahren eine Anpassung der Grundbuchfläche um einige wenige Quadratmeter.
Am materiellen Grenzverlauf (d.h. an der Lage oder Form des Grundstücks) ändert sich nichts. Die Anpassung der Grundbuchflächen ist eine technische, rein formelle Änderung. Es besteht daher keine Einsprachemöglichkeit. Die neu berechneten Grundbuchflächen werden dem Grundbuchamt mitgeteilt und ohne weitere Anzeige im Grundbuch nachgeführt.
Die folgende Tabelle listet die Änderungen pro Vermessungsbezirk auf. Die entsprechenden Mutationstabellen sind ebenfalls abrufbar. Private Grundeigentümer werden ab einer Flächendifferenz von zwei Quadratmeter und mehr vom Nachführungsgeometer (Stadtgeometer) per Brief informiert.