Mit dem Energienachweis belegen Sie, dass Ihr Bauvorhaben energetisch den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle neuen Nachweise zur Einhaltung des Energiegesetzes über die Plattform EVEN eingereicht werden. EVEN steht für den «Elektronischen Vollzug der Energienachweise» und ist die neue, digitale Plattform des Kantons Zürich für den Energievollzug.
Energienachweise, die bereits im Jahr 2025 eingereicht wurden und sich in der Prüfung befinden oder einer Änderung bedürfen, werden noch wie bisher bearbeitet. Eine nachträgliche Erfassung der Energienachweise auf EVEN ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
- Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf EVEN.
- Legen Sie den Energienachweis direkt auf EVEN an und reichen Sie Ihr Dossier über die Plattform ein.
- Unsere Fachstellen prüfen Ihre Eingabe und nehmen bei Bedarf Kontakt mit Ihnen auf.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Bestätigung (Zeugnis). Gleichzeitig wird direkt über EVEN die private Kontrolle zur Ausführungskontrolle eingeladen.
Haben Sie den Energienachweis noch mit den alten PDF-Formularen eingereicht? Für Änderungen und Nachforderungen können Sie die PDF-Formulare weiterhin verwenden und über unsere Webseite einreichen.
- Sie haben die Nachweisformulare und Unterlagen angepasst.
- Unterzeichnen Sie den Energienachweis digital. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben.
- Online-Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen.