Mit der verkehrstechnischen Freigabe beurteilt die Stadt, wie sich Ihre Tiefbaustelle auf den Verkehr und den öffentlichen Grund auswirkt.
Die beteiligten städtischen Stellen und Werke prüfen das Projekt. Sie legen die für ihren Bereich notwendigen Auflagen fest. Die Dienstabteilung Verkehr (DAV) fasst die Ergebnisse zusammen und entscheidet über die verkehrstechnische Freigabe.
Damit Ihr Gesuch behandelt werden kann:
- Nehmen Sie mindestens 15 Arbeitstage vor Baubeginn mit dem*der zuständigen Gebietsmanager*in telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Bei Abwesenheit kontaktieren Sie bitte die Stellvertretung.
- Ihre Ansprechperson finden Sie mit dem Suchtool «Ansprechperson DAV suchen» unter Baustellen und Kraneinsätze.
- Anschliessend reichen Sie das Gesuch online ein – nicht per E-Mail, Post oder Telefon.
- Das eingereichte Gesuch gilt nicht automatisch als Bewilligung oder Baufreigabe. Beginnen Sie erst mit den Arbeiten, wenn eine Baubesprechung mit der DAV stattgefunden hat und Sie die verkehrstechnische Freigabe und alle weiteren erforderlichen Bewilligungen erhalten haben.
- Kartenausschnitt mit Lage des Bauprojekts (pdf)
- Skizze oder Karte mit den benötigten Installationsflächen (pdf)
- optional Fotos (jpeg, jpg, png)
Reichen Sie das Gesuch mindestens 15 Arbeitstage vor Baubeginn ein. Für die Bearbeitung benötigen wir rund 10 Arbeitstage.
Für die verkehrstechnische Freigabe werden keine Gebühren erhoben.
Sie können das Gesuch nur online einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Prüfung durch die zuständigen Stellen und Werke im Vernehmlassungsverfahren.
Verkehrliche Beurteilung durch die Dienstabteilung Verkehr.
Allenfalls Klärung offener Fragen durch städtische Stellen und Werke.
Nach Prüfung des Gesuches erhalten Sie:
- Eine formelle Verkehrstechnische Freigabe, mit oder ohne Auflagen betroffener städtischen Stellen und Werke.
- Oder eine formelle Ablehnung des Gesuches, da die verkehrstechnische Freigabe unter den gegebenen Umständen nicht erteilt werden kann.