Für die dauerhafte Nutzung von öffentlichem Grund einschliesslich des Erdreichs und der Luftsäule zu privaten Zwecken ist eine Konzession erforderlich.
Konzessionen oder Bewilligungen für die Beanspruchung öffentlichen Grunds durch Bauten und Anlagen, welche keiner Baubewilligungspflicht unterstehen (z. B. Erdanker, Rühlwände, Leitungen usw.), können mittels eines Konzessionsgesuchs direkt beim Tiefbauamt beantragt werden.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Konzession oder Bewilligung.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Beanspruchung von öffentlichem Grund durch Bauten und Anlagen zu privaten Zwecken.
Wichtig: Bei koordinierten Verfahren (d. h. bei baubewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen) ist das Konzessionsgesuch zusammen mit der Baueingabe über eBaugesucheZH einzureichen.
Folgende Dokumente sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen:
- Katasterplan, der amtlichen Vermessung der Stadt Zürich.
- Grundbuchauszug, max. 3 Monate alt.
- Ingenieurpläne (vermasst), wenn der öffentliche Grund und/oder das Erdreich beansprucht werden/wird (Grundriss, Schnitte, Ansichten).
- Architektenpläne (vermasst), wenn die Luftsäule über dem öffentlichen Grund beansprucht wird (Grundriss, Schnitte, Ansichten).
- Bemerkungen sowie Beilagen aus der Leitungserhebung, wenn der öffentliche Grund durch Bauten an der Oberfläche oder im Erdreich beansprucht wird. Die Leitungserhebung ist durch die gesuchstellende Person auf eigene Kosten und Gefahr vorzunehmen.
- Allfällige(r) Bauentscheid(e), wenn eine Baubewilligung für die Baute oder Anlage besteht.
- Vertretungsvollmacht (optional), wenn Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen.
Die Pläne sind von der Grundeigentümerschaft beziehungsweise der Vertretung sowie vom Projektverfassenden zu unterzeichnen.
Die Gebühren für die Konzessionen richten sich nach der Gebührenordnung zum Sondergebrauchsreglement der Stadt Zürich (GOSGR).
Zusätzlich fallen Verwaltungs- und Schreibgebühren an.
Sie können das Konzessionsgesuch online oder per Post einreichen. Für die Einreichung per Post nutzen Sie bitte das Formular für ein Konzessionsgesuch.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Bitte nutzen Sie das Formular für ein Konzessionsgesuch und reichen Sie dieses zusammen mit den Unterlagen an folgende Adresse ein:
Stadt Zürich
Tiefbauamt
Konzessionen
Werdmühleplatz 3
8001 Zürich
Die zuständige Abteilung prüft das Gesuch.
Die zuständige städtische Instanz entscheidet und stellt die Verfügung der gesuchstellenden Person zu. Der Entscheid kann innert 30 Tagen angefochten werden.