Gasfeuerungen sind im Vergleich zu anderen herkömmlichen Heizsystemen meist umweltfreundlicher. Um dennoch ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, braucht es eine regelmässige Wartung. Seit 2022 verlangt das Energiegesetz, dass Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundlichere Heizlösungen ersetzt werden.
Für die periodische Kontrolle von Heizungsanlagen bis 350 kW können Sie die amtliche Mess- und Prüfstelle für Heiz- und Kühlanlagen oder eine zugelassene Fachfirma wählen. Teilen Sie uns über das Online-Formular mit, wer Ihre Feuerungsanlage kontrolliert. Wenn gewünscht, können Sie über das Online-Formular auch direkt die amtliche Mess- und Prüfstelle für Heiz- und Kühlanlagen mit einer Emissionsmessung beauftragen.
Ist eine Anlage nicht mehr gesetzeskonform, muss sie saniert werden. Der Leitfaden für die Feuerungskontrolle im Kanton Zürich hält im Kapitel 4.2 die kantonal geltenden Sanierungsfristen für Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW (1 MW) und Holzfeuerungen bis 70 kW fest. Die Sanierungsfristen für Holzfeuerungen über 70 kW sind in der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung des Kantons Zürich (VML) und dem Reglement zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2011 der Stadt Zürich festgelegt.
Bei einfach zu behebenden Grenzwertüberschreitungen oder bei technischen Defekten erfolgt in der Regel eine Einregulierung. Diese muss innert 30 Tage erfolgen.
Die Abnahme- und Routinekontrollen werden in der Regel von der gleichen Person vorgenommen. Unsere Feuerungskontrolleur*innen arbeiten nach Stadtkreisen.
Haben Sie Fragen zum Ersatz oder zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen im Baubewilligungsverfahren.