Mit der Eigendeklaration geben Sie Angaben zu Ihrem Grundstück und zur Einleitung von Regenabwasser in ein öffentliches Gewässer an. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer die Eigendeklaration ausfüllen kann und wie der Ablauf ist.
Die Eigendeklaration muss bis spätestens 22. März 2026 eingereicht werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten wie Regenabwasser aus Ihrem Grundstück in ein Gewässer eingeleitet werden kann:
Das Regenabwasser fliesst von einer befestigten Fläche direkt in ein angrenzendes Gewässer.
Das Regenabwasser fliesst von einer befestigten Fläche in Schächte oder Rinnen. Diese sind an eine Regenabwasserleitung angeschlossen. Über die Leitung gelangt das Regenabwasser in das Gewässer. Das Ende der Leitung am Gewässer nennt man Einleitstelle.
Im Februar 2026 bekommen die Rechnungsempfänger*innen der Grundgebühr Regenabwasser einen Brief. Das sind die Eigentümer*innen oder Verwaltungen von Grundstücken an Gewässern. Im Brief steht ein Einmalcode. Der Einmalcode ist für die Eigendeklaration nötig. Mit dem Einmalcode können Sie die Eigendeklaration starten.
Wenn Sie eine Eigendeklaration einreichen, zahlen Sie die Rechnung für die Grundgebühr Regenabwasser nicht. Diese Rechnung erhalten Sie einige Tage nach dem Brief. Nach der Eigendeklaration erhalten Sie eine neue Rechnung.
Die Eigendeklaration können folgende Personen ausfüllen:
- die Eigentümerin oder der Eigentümer,
- die Verwaltung,
- eine Vertretung.
Voraussetzung ist, dass der Einmalcode vorliegt. Ausserdem müssen Sie das Grundstück gut kennen. Wichtig sind:
- Lage der befestigten Flächen,
- Lage der Einleitstellen am öffentlichen Gewässer,
- Pläne, Bewilligungen, wenn vorhanden,
- Fotos der angeschlossenen Flächen und Einleitstellen
Wenn das Grundstück mehreren Personen gehört, bekommt jede Person einen eigenen Einmalcode. Sprechen Sie ab, wer die Eigendeklaration für alle einreicht.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Entwässerungspläne oder Skizzen (wenn vorhanden),
- Einleitbewilligungen (wenn vorhanden),
- Fotos der angeschlossenen Flächen und Einleitstellen.
Füllen Sie die Eigendeklaration bis zum 22. März 2026 aus. Das Ausfüllen dauert ungefähr 15 bis 30 Minuten.
Nutzen Sie am besten einen Desktop-Computer für die Eigendeklaration.
Die Eigendeklaration umfasst:
- Eingabe des Einmalcodes,
- Erfassung der befestigten Flächen und Einleitstellen in der Karte,
- Hochladen der Unterlagen,
- Eingabe der Kontaktangaben,
- Prüfung und Absenden.
Eine eingereichte Eigendeklaration kann nicht mehr geändert werden. Für jedes Grundstück ist eine eigene Eigendeklaration nötig.
In den nächsten Monaten bekommen Sie eine korrigierte Rechnung oder einen schriftlichen Entscheid.
Gebäudeflächen
- Dachflächen
- Balkonflächen
- Terrassenflächen
Sonstige befestigte Flächen im Grundstück
- Vorplatz
- Parkplatz
- Einfahrt
- Weg
- Hausumschwung
Ein öffentliches Gewässer gehört dem Kanton. Dazu zählen:
- Offene Gewässer
- Überdeckte Gewässer
- Eingedolte Gewässer (in ein Rohr verlegt)
- Unterirdische Gewässer
Beispiele für öffentliche Gewässer sind: Zürichsee, Limmat, Sihl, Oerisbach, Wolfgrimmbach.
Plan der öffentlichen Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken
Eine Einleitstelle ist der Ort, wo Regenabwasser in ein Gewässer hineingelassen wird. Wird dafür eine Leitung verwendet, ist die Einleitstelle die Stelle, wo die Leitung in das Gewässer mündet.
Ein Entwässerungsplan zeigt, wo die Abwasserleitungen auf einem Grundstück verlaufen. Er zeigt auch, wo die Leitungen an das öffentliche Kanalnetz und Gewässer angeschlossen sind. Der Plan enthält auch Schächte und Versickerungsanlagen. In Zürich muss der Entwässerungsplan bei Neubauten oder Umbauten von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) bewilligt werden.
Man braucht eine Bewilligung, um Regenabwasser in ein öffentliches Gewässer zu leiten. Das gilt für Wasser von Dächern, Plätzen, Wegen und Strassen.
In Zürich erteilt Entsorgung + Recycling Zürich die Bewilligung. Bis 2013 hat die Baudirektion des Kantons Zürich (AWEL) die Bewilligung ausgestellt.
Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ)
Hagenholzstrasse 110
8050 Zürich