Unter gewissen, engen Voraussetzungen können bestehende Schutzräume aufgehoben werden. Die Aufhebung wird durch das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) bewilligt. Das Gesuch auf Aufhebung eines Schutzraumes in der Stadt Zürich ist bei Schutz & Rettung Zürich einzureichen und wird anschliessend an das AMZ zum Entscheid weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass Schutz & Rettung Zürich nur für Schutzräume auf dem Gebiet der Stadt Zürich zuständig ist. Für Schutzräume in anderen Gemeinden wenden Sie sich bitte an die entsprechende Gemeinde.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte dem Infoblatt 11 des AMZ.
Voraussetzungen für die Aufhebung des Schutzraumes:
- Das Aufhebungsgesuch steht in direktem Zusammenhang mit einem projektierten Bauvorhaben.
- Die Realisierung des projektierten Bauvorhabens wird durch den Schutzraum unverhältnismässig erschwert oder gar verunmöglicht.
- Auch für Aufhebungen von erneuerbaren Schutzräumen (Qualitätseinstufung Gruppe B) muss ein entsprechendes Gesuch gestellt werden.
- Das Gesuch wird durch Schutz & Rettung Zürich geprüft und durch das AMZ bewilligt.
Für die Bearbeitung des Gesuches sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ausführliche und nachvollziehbare Begründung für die Aufhebung
- Pläne des baulichen Vorhabens
Für dieses Verfahren gibt es keine Fristen.
Bei diesem Verfahren fallen keine Gebühren an.
Sie können ein Gesuch um Aufhebung eines Schutzraumes online einreichen oder per Post stellen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Sie können das Gesuch um Aufhebung eines Schutzraumes auch per Post stellen.
Hierzu stellen Sie bitte die oben genannten Dokumente an folgende Adresse zu:
Schutz & Rettung Zürich
Immobilien - Schutzbauten
Postfach
8036 Zürich
Schutz & Rettung Zürich prüft das eingereichte Aufhebungsgesuch und bereitet einen eigenen Antrag zuhanden des kantonalen Amtes für Militär und Zivilschutz vor.
Das Gesuch wird zusammen mit dem Antrag von Schutz & Rettung Zürich dem kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz zum Entscheid zugestellt.
Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz prüft das Gesuch und entscheidet über die Aufhebung. Der Entscheid wird Schutz & Rettung Zürich zugestellt.
Schutz & Rettung Zürich teilt der Eigentümerschaft den Entscheid des kantonalen Amtes für Militär und Zivilschutz mit.