Wenn im Rahmen der periodischen Schutzraumkontrolle durch Schutz & Rettung Zürich an Ihrem Schutzraum kritische Mängel festgestellt wurden, sind diese innert der gestellten Frist zu beheben. Sofern die Mängel nicht auf Selbstverschulden zurückzuführen sind, werden die anfallenden Kosten als Werterhaltungsmassnahmen an den Schutzraumkomponenten grundsätzlich vom kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) übernommen. Das Gesuch um diese Kostenübernahme ist bei Schutz & Rettung Zürich zu stellen und wird anschliessend zum Entscheid an das AMZ weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass Schutz & Rettung Zürich nur für Schutzräume auf dem Gebiet der Stadt Zürich zuständig ist. Für Schutzräume in anderen Gemeinden wenden Sie sich bitte an die entsprechende Gemeinde.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Voraussetzungen damit Ihr Begehren behandelt werden kann:
- Sie lassen von einer Fachfirma eine Offerte zur Behebung der festgestellten Mängel erstellen.
- Bitte beachten Sie: Beim Ersetzen von Ventilationsaggregaten (VA) benötigt es für den fachmännischen Anschluss des Stromkabels eine Offerte eines Elektrikers, da die Unternehmungen eines Schutzraumbaus nicht befugt sind elektrische Arbeiten durchzuführen. Insbesondere beim Ersetzen eines Ventilationsaggregates des Typ VA20 muss ein zusätzlicher elektrischer Anschluss (Steckdose) erstellt werden. Weitere Informationen sind aus dem Infoblatt 30 Materialkonzept Ersatz VA20 zu VA40 des AMZ zu entnehmen.
- Sie reichen die Offerte und das Gesuch zur Kostenübernahme vor Ausführung der Arbeiten ein.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Offerte einer Fachfirma
- Kopie des Prüfberichts der periodischen Schutzraumkontrolle mit Mängelliste
- Angaben betreffend Rückvergütung von Ersatzbeiträgen für den Werterhalt von Schutzräumen
Stellen Sie das Gesuch um Kostenbeteiligung innerhalb der Frist zur Mängelbehebung (90 Tage) gemäss Prüfbericht periodische Schutzraumkontrolle.
Für dieses Verfahren fallen keine Gebühren an.
Sie können ein Gesuch um Kostenbeteiligung Werterhalt online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Sie können das Gesuch um Kostenbeteiligung Werterhalt auch per Post stellen.
Hierzu stellen Sie bitte Offerten und Kopie des Prüfberichtes an folgende Adresse zu:
Schutz & Rettung Zürich
Zentrale Dienste - KO Schutzbauten - Wertherhalt
Weststrasse 4
Postfach
8036 Zürich
Schutz & Rettung Zürich prüft die eingereichten Offerten und stellt das Gesuch zur Kostenübernahme dem kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz zu.
Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz prüft das Gesuch und legt den Betrag zur Kostenübernahme fest und teilt dies Schutz & Rettung Zürich mit.
Die Eigentümerschaft wird durch Schutz & Rettung Zürich informiert, welche Kosten für die Mängelbehebung übernommen werden.
Nach Erhalt des Entscheides über die Kostenübernahme kann mit der Mängelbehebung begonnen werden.
Wenn die Mängel behoben wurden, ist Schutz & Rettung Zürich für die Nachkontrolle aufzubieten. Wenn alle Mängel behoben sind, müssen die Schlussrechnungen bei den beauftragten Unternehmungen eingefordert werden.
Die Schlussrechnungen sind durch die Eigentümerschaft zu prüfen und anschliessend zusammen mit den Kontoangaben Schutz & Rettung Zürich zuzustellen.
Schutz & Rettung Zürich prüft die Schlussrechnungen und stellt diese Abrechnung und Kontoangaben dem kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz zu.
Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz prüft die Schlussabrechnung, legt den definitiven Betrag zur Kostenübernahme fest und überweist den Betrag direkt der Eigentümerschaft.