Über allfällige Schutzmassnahmen wird erst im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entschieden. Bauwillige sind deshalb verpflichtet, sich zu erkundigen, ob ihr Haus im Inventar steht. Das gilt auch bei Umbauten, die keine Baubewilligung benötigen.
Seit Januar 2011 kann das denkmalpflegerische Inventar der Stadt Zürich über die Katasterauskunft im Internet abgerufen werden. Der Plan enthält unter anderem Informationen über die Schutzwürdigkeit von Gebäuden. Jedes Grundstück auf Stadtgebiet ist über die Adresse oder direkt über die Karte auffindbar. Es lassen sich weitere Informationen zu Einzelthemen oder ein Gesamtbericht zur Parzelle erstellen.
Der Stadtrat ergänzt mit dem Stadtratsbeschluss vom 4. März 2026 (STRB Nr. 0688/2026) die kommunalen Inventare der Denkmalpflege um 296 Baudenkmal- und 70 Gartendenkmalobjekte. Er berücksichtigt damit das vom Bund festgesetzte Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der Stadt Zürich. Die Inventarergänzung verbessert damit die Planungs- und Rechtsicherheit für Eigentümerschaften. Es handelt sich um die umfangreichste Inventarergänzung seit den 1980er Jahren.
Projektteam