Mit einer Solaranlage produziert ein Gebäude eigenständig Strom. Die Installation einer Solaranlage ist meldepflichtig.
Die Installation einer Solaranlage erfolgt oft in Koordination mit weiteren Dachnutzungen. Dank der Dachbegrünung wird das Dach nicht nur zur Stromerzeugung genutzt, sondern fördert gleichzeitig die Biodiversität und unterstützt die Hitzeminderung. Oft werden Dächer auch als Terrassen genutzt oder müssen Platz für weitere Technikaufbauten geben.
Neubauten wie auch Gebäudeerweiterungen, wie Anbauten und Aufstockungen, unterstehen grösstenteils der Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Ausgenommen sind:
- Erweiterungen, welche weniger als 50 m2 Energiebezugsfläche (EBF) betreffen.
- Erweiterungen, welche maximal 20 % der EBF des bestehenden Gebäudes betreffen und unter 1000 m2 EBF liegen.
Ist eine Erweiterung aufgrund obigen Ausnahmen von der Eigenstromerzeugung befreit, ist keine anderweitige Kompensation gefordert. Der Kanton Zürich kennt keine Ersatzabgabe anstelle der Eigenstromerzeugung.
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Auf rund 70 Prozent der Gebäude in der Stadt Zürich können PV-Anlagen unkompliziert im Meldeverfahren erstellt werden. Bei den übrigen 30 Prozent ist ein Baubewilligungsverfahren notwendig. Erfahren Sie adressgenau, welches Verfahren für Ihr Gebäude voraussichtlich zur Anwendung kommt. Die Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Eine abschliessende Beurteilung wird im Rahmen eines konkreten Bauprojekts vorgenommen.
Finden Sie in den Geodaten der Stadt Zürich heraus, ob für eine PV-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade Ihres Gebäudes voraussichtlich das Meldeverfahren (Gebäude grün eingefärbt) oder das Baubewilligungsverfahren (Gebäude orange eingefärbt) zur Anwendung kommt.
Beim Meldeverfahren müssen geplante Solaranlagen gemäss RPV Art. 32a genügend angepasst sein und können lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Die Installation einer Solaranlage ist meldepflichtig, wenn keine weiteren Umbauarbeiten erfolgen.
Reichen Sie Ihre Meldung über die kantonale Online-Plattform «eBaugesucheZH» ein.
Benötigte Unterlagen
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Solaranlage im selben Massstab
- Darstellung (Skizze, Plan oder Foto) der Dachaufsicht
- Darstellung (Skizze, Plan oder Foto) der Giebelfassade (bei Satteldachbauten)
- Darstellung (Skizze, Plan oder Foto) der Trauffassade mit der Dachfläche, auf der die Solaranlage installiert wird
- Produktbeschrieb des Herstellers der Solaranlage und Abbildungen der zum Einsatz kommenden Module und Anlagenteile
- Orientierungsplan gemäss Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
- Bei Anlagen an der Fassade ein Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der Brandschutzrichtlinien «14–15 Verwendung von Baustoffen» und «15–15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich bestätigt innerhalb von 30 Tagen den Erhalt der Meldung und weiter, dass das Vorhaben keine Baubewilligung benötigt.
Nach Erhalt der Bestätigung können Sie mit der Installation Ihrer Anlage beginnen.
Steht Ihre Liegenschaft beispielswiese unter Denkmalschutz, ISOS A oder Naturschutzgebiet, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht. Für eine erste Prüfung wird durch das obige Abfragetool «Baubewilligungs- oder Meldeverfahren?» ermöglicht. Die Informationen stellen jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Eine abschliessende Beurteilung wird im Rahmen eines konkreten Bauprojekts vorgenommen.
Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen (AfB) der Stadt Zürich. Erfragen Sie, welches Verfahren für Ihre Baubewilligung gilt, welche Unterlagen Sie für Ihr Baugesuch einreichen müssen, wo Sie Beratung bekommen können und wie lange das gesamte Verfahren dauert.
Reichen Sie das Baugesuch mit allen notwendigen Unterlagen beim AfB ein.
Ihr Baugesuch wird beim AfB auf Vollständigkeit geprüft. Die Bearbeitungsfrist beginnt, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht sind. Das AfB leitet das Bewilligungsverfahren und koordiniert das Verfahren mit anderen Bewilligungsstellen. Die Bausektion des Stadtrats stellt Ihnen den Bauentscheid aus.
Haben Sie den Bauentscheid mit bestimmten Auflagen erhalten, sorgen Sie dafür, dass die Auflagen erfüllt und Fachprojekte bewilligt werden und reichen dazu die entsprechenden Dokumente und Pläne ein. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Unterlagen und bestätigt die Erfüllung der Auflagen dem AfB. Das AfB erteilt die Baufreigabe, wenn alle Vorgaben erfüllt sind.
Haben Sie die Baufreigabe erhalten, können Sie Ihr Projekt realisieren. Sie melden dem AfB, dass das Gesamtprojekt abgeschlossen ist. Das AfB veranlasst eine Baukontrolle nach Vollendung der Arbeiten.
Für die Nutzung von Sonnenenergie – sei es als Solaranlage/Photovoltaik (PV) zur Stromproduktion oder als thermische Sonnenkollektoren für Warmwasser – erhalten Sie folgende Fördergelder von Stadt, Kanton und Bund.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fördergesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Solaranlage? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen. Sie werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Baurechtliche Beratung (Kreisarchitekt*innen)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Installation einer Solaranlage? Die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich helfen Ihnen gerne weiter:
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr