Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA) verpflichtet die Stadt dazu, bei einer baulichen Verdichtung eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Freiräumen zu gewährleisten. Im Gebiet Langgrüt im Verdichtungsgebiet «Albisrieden Sihlfeld», ist die bauliche Verdichtung daher mit der Schaffung eines Quartierparks verknüpft. Der neue öffentliche Freiraum soll rund mit 23 000 Quadratmeter umfassen. Die Entwicklungsplanung Langgrüt entwickelt und definiert Ausdehnung und Lage des zukünftigen Quartierparks.
Aufgrund der heutigen Eigentumsstruktur und der bestehenden Nutzungen im Gebiet werden dafür voraussichtlich öffentliche wie auch private Flächen benötigt. Von der Planung bis zur Realisierung und künftiger Nutzung des Quartierparks sind damit Grundeigentümerschaften, Bewohner*innen wie auch die Quartierbevölkerung in unterschiedlicher Weise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten betroffen.
Die Stadt Zürich informiert am 18. mai 2026 die Bewohner*innen sowie die Quartierbevölkerung von Albisrieden über die Entwicklungsplanung Langgrüt. Erhalten Sie an der Informationsveranstaltung im Volkshaus Informationen aus erster Hand.
Im Bearbeitungsperimeter findet sich heute bereits verschiedenste Nutzungen: Insbesondere entlang des Rands primär Wohnen sowie einzelne Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Die grosszügigen Freiräume im Gebietsinnern werden primär von den beiden Schulanlagen Letzi und Altweg sowie der Rasensportanlage Letzi genutzt. Die Freiräume stehen ausserhalb des Schul- und Sportbetriebs auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Der östliche Bereich des Perimeters wird vom öffentlichen Grünzug Langgrütweg durchquert.
Am 18. März 2026 hat die Stadt Zürich die aktuelle Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich aufgelegt. Sie setzt unter anderem die zentralen Zielsetzungen des kommunalen Richtplans (SLöBA) um. Das Gebiet Langgrüt ist Teil des Verdichtungsgebiets «Albisrieden Sihlfeld», welches mehrheitlich in eine Wohnzone W5b oder W5c aufgezont werden soll. Die bestehende Wohnzone (W4) im Bearbeitungsperimeter der Testplanung bleibt vorerst von der Aufzonung ausgenommen. Die planungsrechtlichen Massnahmen werden aufgrund der Resultate der Testplanung nach deren Abschluss vorgenommen.
Auf Antrag der Stadt Zürich wurde von der kantonalen Baudirektion eine Planungszone gemäss § 346 Planungs- und Baugesetz (PBG) über das Gebiet Langgrüt festgesetzt. Damit werden, für drei Jahre ab Festsetzung, Entwicklungen und bauliche Veränderungen, die im Widerspruch zur aktuellen Planung stehen, verhindert. Die Dauer der Planungszone kann um maximal zwei Jahre verlängert werden. Bis dahin sollen die Planungsmassnahmen erarbeitet sein.
Die Testplanung ist der erste Schritt der Entwicklungsplanung Langgrüt und soll zentrale städtebauliche Erkenntnisse liefern. Um verhältnismässige Lösungen zu entwickeln und den Quartierpark parzellenscharf verorten zu können, werden die baulichen Absichten und Interessen der betroffenen Grundeigentümerschaften einbezogen.
Ziele der Testplanung:
- Vernetzten und funktionalen Quartierpark sichern
- Hohe bauliche Dichte der angrenzenden Grundstücke ermöglichen
- Sozialverträgliche, nachhaltige Innenentwicklung gewährleisten
- Schul- und Sportanlagen einbinden – gemeinsame Nutzung fördern
- Etappierung mit Zwischenzuständen mitdenken und Abhängigkeiten aufzeigen
- Grundlagen schaffen für die spätere Umsetzung in der Nutzungsplanung
Die Resultate werden im Anschluss an die Testplanung von der Stadt mit einem Masterplan festgehalten und vom Stadtrat beschlossen. Das Ergebnis der Entwicklungsplanung wird die Entscheidungsgrundlage für die weiteren Verfahren sein, um den Quartierpark planungs- und eigentumsrechtlich zu sichern.
Wichtig: Erste bauliche Veränderungen aufgrund der Planung erfolgen frühestens ab 2032.