Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA) verpflichtet die Stadt dazu, bei einer baulichen Verdichtung eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Freiräumen zu gewährleisten. Im Gebiet Langgrüt im Verdichtungsgebiet «Albisrieden Sihlfeld», soll die bauliche Verdichtung mit der Schaffung eines Quartierparks Hand in Hand gehen. Der neue öffentliche Freiraum soll rund 23 000 Quadratmeter umfassen und so möglichst vielen Albisriedner*innen Erholung, Kontakt und Grün bieten.
Die Entwicklungsplanung Langgrüt soll ausloten, ob und wie sich der Quartierpark ins Quartier einfügen lässt. Für eine Umsetzung werden voraussichtlich öffentliche wie auch private Flächen benötigt. Von der Planung bis zur Realisierung und künftiger Nutzung des Quartierparks sind damit Grundeigentümerschaften, Bewohner*innen wie auch die Quartierbevölkerung in unterschiedlicher Weise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten betroffen.
Das Gebiet Langgrüt ist heute bereits vielseitig: Insbesondere entlang des Rands wird gewohnt, hinzu kommen einzelne Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Die grosszügigen Freiräume im Gebietsinnern werden aber primär von den beiden Schulanlagen Letzi und Altweg sowie der Rasensportanlage Letzi genutzt. Die Freiräume stehen ausserhalb des Schul- und Sportbetriebs auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Der westliche Bereich des Perimeters wird vom öffentlichen Grünzug Langgrütweg durchquert.
Am 18. März 2026 hat die Stadt Zürich die aktuelle Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich aufgelegt. Sie setzt unter anderem zentrale Ziele des kommunalen Richtplans (SLöBA) um. Das Gebiet Langgrüt ist Teil des Verdichtungsgebiets «Albisrieden Sihlfeld», welches mehrheitlich in eine Wohnzone W5b oder W5c aufgezont werden soll. Die bestehende Wohnzone (W4) im Bearbeitungsperimeter der Testplanung bleibtaber von der Aufzonung ausgenommen.
Planungsrechtliche Massnahmen werden aufgrund der Resultate der Testplanung nach deren Abschluss vorgenommen.
Auf Antrag der Stadt Zürich wurde von der kantonalen Baudirektion eine Planungszone gemäss § 346 Planungs- und Baugesetz (PBG) über das Gebiet Langgrüt festgesetzt. Damit werden, für drei Jahre ab Festsetzung, Entwicklungen und bauliche Veränderungen, die im Widerspruch zur aktuellen Planung stehen, verhindert.
Die Testplanung ist der erste Schritt der Entwicklungsplanung Langgrüt und soll zentrale städtebauliche Erkenntnisse liefern. Um verhältnismässige Lösungen zu entwickeln und den Quartierpark parzellenscharf verorten zu können, werden die baulichen Absichten und Interessen der betroffenen Grundeigentümerschaften einbezogen.
Ziele der Testplanung:
- Vernetzten und funktionalen Quartierpark sichern
- Hohe bauliche Dichte der angrenzenden Grundstücke ermöglichen
- Sozialverträgliche, nachhaltige Innenentwicklung gewährleisten
- Schul- und Sportanlagen einbinden – gemeinsame Nutzung fördern
- Etappierung mit Zwischenzuständen mitdenken und Abhängigkeiten aufzeigen
- Grundlagen schaffen für die spätere Umsetzung in der Nutzungsplanung
Die Resultate werden im Anschluss an die Testplanung von der Stadt mit einem Masterplan festgehalten und vom Stadtrat beschlossen. Das Ergebnis der Entwicklungsplanung wird die Entscheidungsgrundlage für die weiteren Verfahren sein, um den Quartierpark planungs- und eigentumsrechtlich zu sichern.
Wichtig: Die Planung ist ergebnisoffen. Entscheidungsträger sind Stadt- und Gemeinderat. Erste bauliche Veränderungen aufgrund der Planung erfolgen frühestens ab 2032.