Städtische Wohnungen sind für einkommensschwächere Haushalte vorgesehen. Bei der Vergabe achtet die Stadt auf einen ausgewogenen Mix hinsichtlich Herkunft, Alter und Lebenssituation, basierend auf gesamtstädtischen Durchschnittswerten.
Die Anmeldefrist für die Wohnungen endete am 25. September 2025, 12.00 Uhr. Die Auswahl der Haushalte, die eine Bewerbung einreichen dürfen, erfolgte per Zufallsentscheid, alle anderen erhielten eine Absage.
Die Wohnungen werden etappenweise vergeben. Die letzten Zusagen sind im Februar 2026 vorgesehen. Absagen auf Bewerbungen verschicken wir erst, wenn alle künftigen Mietenden den unterschriebenen Mietvertrag zurückgeschickt haben (vermutlich im März 2026). So können wir bei eventuellen Absprüngen auf weitere Bewerbungen zurückgreifen.
Die Bewerbungsfrist für die Gewerbeflächen ist am 24. Oktober 2025 abgelaufen. Derzeit prüfen wir die eingegangenen Unterlagen.
Tipp: Über grössere Vermietungen informieren wir stets mit dem Ligi-Newsletter.
Die meisten städtischen Wohnungen sind freitragend und werden nach Kostenmiete vermietet. Subventionierte Wohnungen werden durch öffentliche Mittel zusätzlich vergünstigt. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Vermietungskriterien.
Bitte beachten Sie die Kriterien und Regelungen, die bei einer Bewerbung erfüllt sein müssen.
Mindestbelegung
- 2- und 2,5-Zimmer-Wohnungen: mindestens 1 Person
- 3- und 3,5-Zimmer-Wohnungen: mindestens 2 Personen
- 4- und 4,5-Zimmer-Wohnungen: mindestens 3 Personen
- 5,5-Zimmer-Wohnungen: mindestens 4 Personen
- 6-Zimmer-Wohnungen: mindestens 5 Personen
Maximales massgebendes Haushaltseinkommen für freitragende Wohnungen
Das steuerbare Einkommen aller Personen im Haushalt zuzüglich eines Zehntels des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken darf bei freitragenden Wohnungen die folgenden Beträge nicht überschreiten.
- 1,5-Zimmer-Wohnungen: Fr. 58 200.–
- 2-Zimmer-Wohnungen: Fr. 65 300.–
- 2,5-Zimmer-Wohnungen: Fr. 68 300.–
- 3-Zimmer-Wohnungen: Fr. 76 200.–
- 3,5-Zimmer-Wohnungen: Fr. 80 400.–
- 4-Zimmer-Wohnungen: Fr. 88 900.–
- 4,5-Zimmer-Wohnungen: Fr. 91 300.–
- 5,5-Zimmer-Wohnungen: Fr. 103 400.–
- 6-Zimmer-Wohnungen: Fr. 114 300.–
Bestimmungen für subventionierte Wohnungen
Für eine subventionierte Wohnungen gelten diese Bedingungen:
- 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
- Steuerbares Einkommen für eine Person im Haushalt max. 53 100 Franken, für einen Mehrpersonenhaushalt max. 62 600 Franken (alle steuerbaren Einkommen zusammen)
- Steuerbares Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen max. 200 000 Franken
- Schweizer Bürger*innen oder Ausländer*innen mit Ausweis B oder C
Sie können sich ausschliesslich über die Internetplattform E-Vermietung für eine Wohnung bewerben. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne zu Bürozeiten an unserem Empfang (Morgartenstrasse 29, 8004 Zürich).