In der Phase Projektentwicklung ist der Handlungsspielraum im Planungsprozess am grössten. Die Wahl der geeigneten Partner*innen stellt einen bedeutenden Hebel für den Projekterfolg dar. Bei der Vergabe von Planungsaufträgen legen wir daher grossen Wert auf die fachliche und organisatorische Kompetenz der Planenden und messen der Qualitätssicherung der angewandten Vergabeverfahren einen hohen Stellenwert bei.
Insbesondere bei Neubauvorhaben und komplexen Instandsetzungen ist die Hebelwirkung gross. Statistisch gesehen generieren wir mit den rund 10 durchgeführten Architekturwettbewerben (Neubauvorhaben) sowie mit einem Drittel der 40–50 von der Fachstelle Planerwahl vergebenen Planungsaufträgen (komplexe Instandsetzungen) in den Bereichen Architektur, Baumanagement und Landschaftsarchitektur den Hauptanteil des jährlich umgesetzten Bauvolumens von rund 500 Millionen Franken. In diesen Fachbereichen vergibt die Fachstelle Planerwahl rund zwei Drittel der Aufträge im freihändigen Verfahren, was vor allem auf den hohen Anteil an kleineren Bauaufgaben sowie Aufgaben im Bereich des Gebäudeunterhalts zurückzuführen ist.
Basierend auf den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens setzen wir auf bewährte und traditionelle Vergabeverfahren – den Architekturwettbewerb, die Planerwahl und die Leistungsofferte. Dabei ist uns eine faire und transparente Vergabe von Aufträgen an die für die Aufgabe geeignetsten Planenden (Planerwahl) bzw. die Auswahl des bestmöglichen Projekts für die jeweilig gestellte Bauaufgabe (Architekturwettbewerb) wichtig. Die Wahl des Verfahrenstyps wird anhand der Grösse des Gestaltungsspielraums der Planungsaufgabe getroffen. Die Verfahrensart wird über den Auftragswert (Honorarhöhe) gemäss den Schwellenwerten der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) definiert, ergänzend dazu gilt die Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO).
Der Architekturwettbewerb hat in der öffentlichen Baukultur der Schweiz eine über 100-jährige Tradition und zeichnet sich durch eine hohe Realisierungsquote aus. Nicht zuletzt haben Architekturwettbewerbe auch zur hohen Qualität der Neu- und Umbauten in der Stadt Zürich beigetragen. Wir richten unsere Verfahren an der Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (inkl. ergänzende Wegleitungen) aus und setzen uns für faire und transparente Wettbewerbsverfahren ein.
Zum Erfolg eines Wettbewerbs tragen insbesondere eine präzise formulierte Bauaufgabe, klar definierte Beurteilungskriterien und Ziele, eine angemessene Bearbeitungszeit, ein qualifiziert zusammengesetztes Preisgericht sowie Qualitätsbewusstsein und Innovationskraft der Teilnehmenden bei. Der Architekturwettbewerb eröffnet die Möglichkeit, das Potenzial von Bauaufgabe und Standort voll auszuschöpfen und aus mehreren guten Lösungen jenes Projekt zu wählen, das die vorgegebenen Rahmenbedingungen am besten erfüllt.
Bei der Beurteilung der Projekteingaben steht ein ganzheitlicher Nachhaltigkeitsansatz im Vordergrund. Gesucht werden:
- Gesellschaftlich vorbildliche Projekte mit hohen städtebaulichen, architektonischen und landschaftsarchitektonischen Qualitäten, funktionalen und hindernisfreien Räumen, betrieblich optimalen Grundrissen sowie räumlicher Flexibilität für künftige Bedürfnisse.
- Wirtschaftlich überzeugende Projekte mit einem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis, die einen effizienten Betrieb und Unterhalt ermöglichen.
- Ökologisch nachhaltige Projekte, die einen respektvollen Umgang mit (Land-) Ressourcen und Materialien gewährleisten und über effiziente Gebäudetechnikkonzepte verfügen.
Bei Neubauvorhaben kommen vorzugsweise einfache Verfahren wie anonyme, einstufige, offene oder selektive Wettbewerbe zum Einsatz. Sie eröffnen eine grosse Bandbreite an Lösungen und fördern die Auseinandersetzung mit innovativen Gestaltungsansätzen.
Der grosse Arbeitseinsatz der Teilnehmenden wird durch ein Preisgeld gemäss den Vorgaben des SIA honoriert.
Aktuelle und geplante Wettbewerbsverfahren werden öffentlich ausgeschrieben und über die Plattform Konkurado durchgeführt. Jedes Verfahren wird in einem ausführlichen Bericht dokumentiert, der die ausgezeichneten Projekte beschreibt und würdigt. Der Bericht wird zusammen mit der offiziellen Verfügung zum Wettbewerbsentscheid allen Teilnehmenden zugestellt, ist digital verfügbar und kann zudem käuflich erworben werden. Alle Projekteingaben werden während rund zehn Tagen in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert.
Für jedes Verfahren wird das Preisgericht neu zusammengesetzt. Es setzt sich aus kompetenten Vertretungen der Eigentümer- und Nutzerschaft, situativ aus einer Quartiervertretung im Sachpreisgericht sowie aus unabhängigen Fachleuten im Fachpreisgericht zusammen.
Die Auswahl der Fachjuror*innen richtet sich nach den für die Aufgabenstellung relevanten Disziplinen; zudem trägt eine vielfältige Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Erfahrung, Geschlecht und Wirkungskreis zu einer konstruktiven Diskussion bei.
Eine qualifizierte, offene Auseinandersetzung auf Augenhöhe erfordert sowohl erfahrene Moderation als auch hohe fachliche und soziale Kompetenz der Mitglieder. Die Beurteilung der Projekte ist ein Prozess der Konsensbildung, der eine wesentliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Siegerprojekts darstellt und dem im Jurierungsverfahren genügend Zeit eingeräumt wird.
Je nach Komplexität dauert ein Architekturwettbewerb zwischen neun und zwölf Monaten. In enger Abstimmung mit der Auftraggeberin wird zunächst die Aufgabe definiert, anschliessend das Wettbewerbsprogramm ausgearbeitet sowie Jury und Verfahren festgelegt. Nach Ausgabe der Unterlagen haben die Teilnehmenden mindestens 90 Tage Zeit zur Ausarbeitung ihrer Projekte. Die anonym eingereichten Vorschläge werden nach Abgabe und Vorprüfung vom Preisgericht beurteilt, rangiert und ein Siegerprojekt bestimmt. Abschliessend werden alle Eingaben in einer Ausstellung präsentiert und die Ergebnisse über verschiedene Kanäle kommuniziert.
Das Preisgericht setzt sich aus «Sachpreisrichter*innen» (Vertretende Bauherrschaft, Eigentümerschaft, Nutzende, Quartiervertretung) und «Fachpreisrichter*innen» (unabhängige Expert*innen – Zusammensetzung abhängig von den im Verfahren geforderten Fachbereichen) zusammen. Die Anzahl Fachjuror*innen übersteigt die Anzahl Sachjuror*innen um eine Person.
Bei offenen Verfahren ist die Anzahl der Teilnehmenden unbeschränkt. Die Teilnahme steht allen qualifizierten Architekturteams mit den geforderten Fachbereichen offen; nach der Anmeldung können anonymisierte Projektvorschläge eingereicht werden. Gerade Nachwuchsteams erhalten so die Möglichkeit, sich mit innovativen Ideen durchzusetzen.
Bei selektiven Verfahren bewerben sich qualifizierte Teams, die entsprechend der Bauaufgabe aus relevanten Fachbereichen (z. B. Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, HLKSE-Ingenieurwesen) zusammengesetzt sind. Das Preisgericht prüft die Bewerbungen anhand organisatorischer und fachlicher Eignung und stellt ein ausgewogenes Teilnehmerfeld mit unterschiedlichen Haltungen und Erfahrungshintergründen zusammen. Verfahren mit 10–12 ausgewählten Teams haben sich dabei als besonders geeignet erwiesen, um eine angemessene Vielfalt an Projektvorschlägen zu gewährleisten. Die Projekte werden auch hier anonym eingereicht.
Sämtliche Projektwettbewerbe nach der Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe werden anonym abgewickelt. Zur Gewährleistung der Anonymität werden alle Abgabeunterlagen von den Verfassenden anonymisiert und mit einem Kennwort versehen, das keine Rückschlüsse auf die Verfassenden zulässt. Der digitale Datenaustausch und sämtliche Korrespondenz bei unseren Verfahren erfolgt über die unabhängige digitale Wettbewerbsplattform Konkurado. Ausserhalb der vorgegebenen Termine für die Anmeldung, Wettbewerbsausgabe, offizielle anonyme Fragerunde und Wettbewerbsabgabe wird keine Korrespondenz geführt. Den Teilnehmenden am Verfahren ist es untersagt, mit dem Preisgericht in Kontakt zu treten bis nach Abschluss des Verfahrens.
Nein, durchaus nicht. Die eingereichten Projektvorschläge werden sorgfältig entlang der Kriterien – Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt – vorgeprüft und beurteilt. Diese Kriterien umfassen sowohl die Aspekte Städtebau, Architektur, Aussenraum und die Funktionalität für die Nutzenden oder Bewohnenden des Bauwerks zusammen mit Kriterien zur Wirtschaftlichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit wie beispielsweise der Beitrag des Projektvorschlags zur Erreichung des städtischen Netto-Null-Ziels. Das Preisgericht nimmt schliesslich unter einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Kriterien eine Gesamtbeurteilung der anonym eingereichten Projekteingaben vor. Die Sach- und Fachjury trifft den Wettbewerbsentscheid gemeinsam. In der Weiterbearbeitung kann die Bauherrschaft den Prozess steuern und zusammen mit dem siegreichen Wettbewerbsteam das Projekt weiterentwickeln und optimieren.
Das Planerwahlverfahren in den Bereichen Architektur, Baumanagement und Landschaftsarchitektur wird vor allem bei Instandsetzungen und Umbauten angewendet. Zwar ist der gestalterische Spielraum bei Umbauten und Instandsetzungen im Vergleich zu Neubauten eher gering, dennoch ist die konzeptionelle bzw. entwerferische Auseinandersetzung mit einem Kernaspekt der Bauaufgabe eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Planenden.
Kleinere Bauaufgaben bzw. Vergaben werden im freihändigen Verfahren (Direktauftrag) oder im Einladungsverfahren erteilt. Bei Bauaufgaben, die über dem in der IVöB definierten Schwellenwert liegen, werden Planerwahlverfahren öffentlich ausgeschrieben. Die Auswahl der Planenden erfolgt dabei meist im selektiven Verfahren.
- 1. Phase: Die Bewerbungen werden gestützt auf die eingereichten Referenzen und die Selbstdeklaration beurteilt. Aus den Bewerbungen werden in der Regel die fünf geeignetsten Planenden ausgewählt.
- 2. Phase: Die Lösungsvorschläge zu einem Kernaspekt der Bauaufgabe sind auf zwei A3-Blättern sowie einer Honorarofferte einzureichen. Die Beurteilung der Projekteingaben erfolgt hierbei im Gegensatz zur 1. Phase in anonymisierter Form.
- 1. Phase: Die Eignungskriterien umfassen die Kompetenz und die Erfahrung, hochwertige Bauten zu entwickeln, zu planen und auszuführen.
- 2. Phase: Die Zuschlagskriterien umfassen die architektonischen, funktionalen, ökonomischen und ökologischen Aspekte der gestellten Aufgabe basierend auf der Honorarofferte und dem Gestaltungsansatz.
Der durch die Planenden zu leistende Aufwand für die Teilnahme am Planerwahlverfahren wird im Vergleich zum Architekturwettbewerb nicht entschädigt.
Diese Ausschreibungen erfolgen häufig im offenen, teilweise auch im selektiven Verfahren. Nach Möglichkeit finden die Verfahren für die Bereiche «Architektur» und «Fachplanung» nacheinander statt. Die ausgewählten Architekt*innen erhalten so die Möglichkeit, bei der Auswahl der Fachplanenden in den Bereichen HLKSE-Planung oder Bauingenieurwesen im Planerwahlgremium mitzuwirken.
Aktuelle Planerwahlverfahren werden öffentlich ausgeschrieben. Nach Abschluss wird ein Kurzbericht mit allen Eingaben, einer Würdigung und der Zuschlagsbegründung erstellt. Dieser ist auf der Internetseite der Stadt Zürich unter der Rubrik Planerwahl abrufbar. Zudem werden sämtliche Eingaben nach Versand der offiziellen Verfügung während zehn Tagen im Amt für Hochbauten öffentlich ausgestellt und können während der Öffnungszeiten besichtigt werden.
Zur Sicherstellung einer hohen Qualität bei der Vergabe von Planungsleistungen verfügt das Amt für Hochbauten über die interne Fachstelle Planerwahl. Diese ist gemeinsam mit den Projektleitenden für die Vorbereitung und Durchführung der Verfahren verantwortlich. Sie nimmt Blindbewerbungen von Planenden entgegen, die bei Bedarf für freihändige Vergabeverfahren oder Einladungsverfahren beigezogen werden können. Schliesslich ist die Fachstelle für die Qualitätssicherung der Vergabeverfahren zuständig.
Zentrale Erfolgsfaktoren sind eine sorgfältige Vorbereitung, die fundierte Klärung der Rahmenbedingungen, eine präzise formulierte Bauaufgabe sowie eine umsichtige Definition der Beurteilungskriterien. Dabei spielen insbesondere eine massvolle Eingriffstiefe, die Einhaltung der Kostenvorgaben und ein ressourcenschonender Umgang mit der Bausubstanz eine wichtige Rolle.
Die Fachstelle Planerwahl setzt sich aus Fachleuten des Amts für Hochbauten aus den Bereichen Projektentwicklung und Bauausführung sowie den internen Fachstellen Bauökonomie, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik und Umweltgerechtes Bauen zusammen. Aus ihrem Kreis wird in rotierender Zusammensetzung ein fünfköpfiges Planerwahlgremium unter dem Vorsitz eines Co-Leitungsmitglieds gebildet. Dieses deckt die für die Bauaufgabe erforderlichen Fachkompetenzen ab, tagt in der Regel wöchentlich, legt das Verfahren fest und wählt die geeignetsten Planer*innen aus.
Leistungsofferten eignen sich besonders für die Vergabe von Grundlagenarbeiten wie strategischen Planungen oder Machbarkeitsstudien. Ebenso können über dieses Verfahren beispielsweise eine separate Bauleitung oder bestimmte Fachplanerleistungen – insbesondere bei Instandhaltungen mit geringem Gestaltungsspielraum – vergeben werden.
Die Planungsaufgabe wird durch eine Leistungsbeschreibung (funktional oder in Form eines detaillierten Pflichtenhefts) definiert. Bei freihändigen Vergaben (Direktaufträgen) oder Einladungsverfahren stützt sich das Planerwahlgremium häufig auf eingereichte Bewerbungen. In der Regel werden bei Einladungsverfahren drei Büros zur Abgabe einer Leistungsofferte aufgefordert. Liegt die Bauaufgabe über dem in der IVöB definierten Schwellenwert, ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich; die Auswahl der Planenden erfolgt dann in der Regel im selektiven Verfahren.
- 1. Phase: Der Nachweis der Eignung erfolgt analog dem Vorgehen bei der Planerwahl.
- 2. Phase: Die Beurteilung basiert auf qualitativen Kriterien der Leistungserbringung, darunter die Auftragsanalyse, ein Vorgehensvorschlag mit Terminplanung sowie die Honorarofferte. Die Eingaben werden nicht anonym bewertet.
- 1. Phase: Die Eignungskriterien der Leistungsofferte entsprechen den genannten Kriterien der Planerwahl.
- 2. Phase: Die Zuschlagskriterien umfassen in der Regel die Qualität der Auftragsanalyse und die Wirtschaftlichkeit des Honorarangebots.
Der durch die Planenden zu leistende Aufwand für die Teilnahme am Verfahren fällt gering aus. Die Teilnehmenden werden für das Einreichen einer Leistungsofferte nicht entschädigt.
Aktuelle Leistungsofferten werden öffentlich ausgeschrieben. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Teilnehmenden eine offizielle Verfügung mit dem Ergebnis.
Informiert bleiben – Newsletter abonnieren. Das Amt für Hochbauten informiert im Newsletter «Architekturwettbewerbe und Planerwahlen» regelmässig über aktuell ausgeschriebene und abgeschlossene Auswahlverfahren der Stadt Zürich. Weitere Themen rund um städtische Bauvorhaben und weiterführende Links ergänzen das Angebot.