Die Unterlagen richten sich an Unternehmen und Planende, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben beauftragt sind. Ausserhalb von Bauvorhaben gelten sie auch für Lieferant*innen des Amts für Hochbauten.
Bitte informieren Sie sich vor der Rechnungsstellung anhand dieser Unterlagen. So können wir Ihre Rechnungen effizient verarbeiten.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Kontaktperson im Amt für Hochbauten gerne weiter.