Betroffen sind im Zusammenhang mit Bauvorhaben beauftragte Unternehmende und Planende wie auch – ausserhalb von Bauvorhaben – alle Lieferanten des Amts für Hochbauten. Bitte informieren Sie sich anhand dieser Unterlagen vor der Rechnungsstellung für Bauvorhaben, damit wir Ihre Rechnungen effizient verarbeiten können. Vielen Dank.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen Ihre persönliche Kontaktperson im Amt für Hochbauten gerne Auskunft.
