Das Tiefbauamt plant und projektiert den Ausbau der Strassen in der Stadt Zürich. Die Strassenbauprojekte sind vor der Festsetzung zu publizieren und öffentlich aufzulegen. Während der Auflagefrist kann jede Person, die von dem Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung oder Aufhebung hat, Einsprache erheben. Mit der Einsprache können sämtliche Mängel eines Strassenbauprojekts geltend gemacht werden (§ 16 und § 17 Strassengesetz [StrG]).
Wichtig: Allfällige Neubeurteilungsbegehren gegen die mit dem Strassenbauprojekt zusammenhängenden Verkehrsvorschriften sind separat einzureichen.
- Sie reichen Ihre Einsprache innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen ein.
- Sie legen Ihre Legitimation dar, d. h. Sie begründen, weshalb Sie vom Projekt persönlich betroffen sind (Berührtsein) und ein eigenes, aktuelles und praktisches Interesse an der Änderung/Aufhebung haben (schutzwürdiges Interesse).
- Ihre Einsprache enthält konkrete Anträge und Begründungen.
- Allfällige Beweismittel werden genau bezeichnet und beigelegt.
- Antrag und Begründung: Was beantragen Sie? Weshalb soll das Projekt geändert werden? Wie sind Sie davon betroffen?
- Weitere Unterlagen (optional): Belege für Ihren Standpunkt (Fotos, Pläne, Schreiben).
- Vertretungsvollmacht (optional): Falls Sie die Einsprache für eine andere Person einreichen.
Einsprachen können innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen eingereicht werden.
Das Einspracheverfahren nach Strassengesetz ist grundsätzlich kostenlos.
Sie können Ihre Einsprache online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Reichen Sie Ihre Einsprache samt Beilagen per Post an folgende Adresse ein:
Stadt Zürich
Tiefbauamt
Rechtsdienst
Werdmühleplatz 3
8001 Zürich
Die beteiligten Dienstabteilungen und Departemente prüfen Ihre Einsprache und schlagen dem Stadtrat eine Entscheidung vor (Antrag).
Der Stadtrat entscheidet und informiert die betroffenen Personen. Gegen den Entscheid kann Rekurs eingelegt werden.