Öffentliche Auflage nach § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG)
Dauer der Auflage:
Die öffentliche Auflage dauert vom 5. November 2025 bis 20. Januar 2026.
Nach Ablauf der Auflagefrist prüft das Tiefbauamt die Einwendungen und veröffentlicht einen Bericht mit Stellungnahmen zu den Einwendungen.