Bei der Aufstellung und Änderung der Richt- und Nutzungspläne sowie Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren werden die Pläne vor deren Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz). Im Rahmen dieser Mitwirkung können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Nach dem Festsetzungsbeschluss findet die 30-tägige Rekursauflage statt. Rekurse können nur durch die Rekursberechtigten eingereicht werden.
An dieser Stelle werden Änderungen der Richtpläne, der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften als auch Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Sämtliche Pläne und Dokumente sind ausserdem während dieser Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19 öffentlich aufgelegt.
Aktueller Hinweis: Der Kommunale Richtplan Verkehr kann beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im 3. Stock jeweils von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 17 Uhr digital eingesehen werden (grosser Bildschirm beim Empfang, Büro HIB 313). Nach vorgängiger Terminvereinbarung (taz-werterhaltung@zuerich.ch / Tel. 044 412 42 12) können die rechtsverbindlichen Unterlagen auch in Papierform eingesehen werden.
An dieser Stelle werden Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften während der Rekursfrist öffentlich aufgelegt. Sämtliche Pläne und Dokumente sind ausserdem während der genannten Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt.
An dieser Stelle werden Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften während der Rekursfrist nach Inkraftsetzung öffentlich aufgelegt. Der Beschluss des Stadtrats ist ausserdem während der genannten Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt.
Aktuell keine Inkraftsetzungen.