Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 13. Januar 2026 verfügt:
Die BZO-Teilrevision «GFA Oberstrass» wird vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes).
Die Unterlagen dazu (Plan und Erläuterungsbericht, je datiert vom 8. Januar 2026) können vom 11. Februar 2026 bis und mit 13. April 2026, im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet auf der Webseite der Stadt Zürich, www.stadt-zuerich.ch, unter Planen & Bauen | Projekte und Ausschreibungen | Öffentliche Auflagen | Öffentliche Auflagen & Rekursauflage Planungsprojekte eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Auf der Webseite der Stadt Zürich, www.stadt-zuerich.ch, unter Planen & Bauen | Projekte und Ausschreibungen | Öffentliche Auflagen | Öffentliche Auflagen & Rekursauflage Planungsprojekte steht neben den Unterlagen ein Web-Formular für Stellungnahmen zur Verfügung. Die Eingaben sind bis zum 13. April 2026 elektronisch oder schriftlich dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Danach stehen die BZO-Teilrevision und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Zürich, 11. Februar 2026
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich