Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2512 am 8. Juli 2026 beschlossen:
Die vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 4385 (GR Nr. 2020/538) vom 22. September 2021 festgesetzte und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung Nr. 0052/22 vom 22. März 2022 genehmigte Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Änderung der Bauordnung «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil» wird auf den 1. September 2026 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist unter www.stadt-zuerich.ch/strb oder im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr eingesehen werden.
Zürich, 15. Juli 2026
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich