Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2025 beschlossen:
- Das Quartierplanverfahren wird für das Gebiet Sunnau, Teilgebiet Stadt Zürich, gemäss Situationsplan (Beizugsgebiet, Mst. 1:1000, 10. November 2025) und dem Grundeigentümerverzeichnis (14. November 2025, nicht öffentlich) eingeleitet.
- Vom Bericht zur Verfahrenseinleitung vom 14. November 2025 wird Kenntnis genommen.
Die Baudirektion hat am 19. März 2026 verfügt:
Die vom Stadtrat Adliswil am 25. November 2025 sowie vom Stadtrat Zürich am 3. Dezember 2025 beschlossene Verfahrenseinleitung des Quartierplans Sunnau wird genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Einleitungsbeschluss sowie die Einleitungsakten können während der Rekursfrist im Amt für Städtebau der Stadt Zürich, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, im 2. Stock während den Büroöffnungszeiten von 8 bis 16.30 Uhr oder unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.stadt-zuerich.ch, unter Planen & Bauen | Öffentliche Auflagen | Öffentliche Auflagen & Rekursauflage.
Den beteiligten Grundeigentümerschaften wurde die Verfügung schriftlich mitgeteilt.
Zürich, 22. April 2026
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich