Die Baudirektion des Kantons Zürich hat auf Antrag des Stadtrats die «Planungszonen für neue und erweiterte Kernzonen» (23 Perimeter), die «Planungszone Löwenstrasse» und die Planungszone für das Gebiet Langgrüt festgesetzt. Grund für die Planungszonen sind übergeordnete planerischen Vorgaben.
Die Stadt Zürich revidiert derzeit ihre Bau- und Zonenordnung (BZO). Die Revisionsvorlage bildet den übergeordneten inhaltlichen Auslöser für die Planungszonen.
Bitte beachten Sie, dass die Festsetzungen der Planungszonen prozessual nicht zur öffentlichen Auflage der BZO-Revision gehören. Sie wurden auf Antrag des Stadtrats durch die Baudirektion festgesetzt und sind (zeitlich abgestimmt auf die Revision) vom 18. März bis zum 17. April 2026 in Rekursauflage.
Auf den nachfolgenden Webseiten werden alle Dokumente digital aufgelegt.
Sämtliche Pläne und Dokumente sind während obenstehender Frist auch im Eingangsbereich des Amtshauses IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich einsehbar. Auch liegen die Dokumente beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) an der Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich auf.