Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 2. Juli 2005 verfügt:
Der ergänzende private Gestaltungsplan «Schulanlage Höckler» wird vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes).
Die Unterlagen dazu (Plan, Vorschriften, Erläuterungsbericht, je datiert vom 13. Juni 2025) können vom 16. Juli bis und mit 15. September 2025 im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/hochbau) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau steht neben den Unterlagen ein Web-Formular für Stellungnahmen zur Verfügung. Die Eingaben sind bis zum 15. September 2025 elektronisch oder schriftlich dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Danach stehen der private ergänzende Gestaltungsplan und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Zürich, 16. Juli 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich