Der Stadtrat hat am 5. März 2025 beschlossen:
Die vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 3501 vom 10. Juli 2024 festgesetzte und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung Nr. KS-0302/24 vom 12. Dezember 2024 genehmigte Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Änderung Ergänzungsplan Waldabstandslinien «Tobelhofstrasse», Zürich-Hottingen, wird auf den 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist unter www.stadt-zuerich.ch/strb oder auf dem Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr eingesehen werden.
Zürich, 26. März 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich