Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat 28. Oktober 2025 verfügt:
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV, LS 724.112) hat die Stadt Wallisellen den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet Wallisellen erarbeitet. Davon betroffen ist im Gemeindegebiet der Stadt Zürich auch das Grenzgewässer Brüelbach (öffentliches Gewässer Nr. 6152) zu Wallisellen. Grenzt ein Planungsgebiet an ein Fliessgewässer, wird der Gewässerraum in diesem Gewässerabschnitt nur dann festgelegt, wenn dies auch auf der gegenüberliegenden Seite erfolgt (§ 15 d HWSchV). Die Stadt Wallisellen hat auch für diese Abschnitte am Brüelbach federführend in Abstimmung mit der Stadt Zürich den Gewässerraum im Siedlungsgebiet gemäss § 15 e HWSchV erarbeitet.
Gestützt auf § 15 g HWSchV legt die Stadt Zürich den Entwurf während 60 Tagen öffentlich auf und macht die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen dazu (Technischer Bericht mit Anhängen datiert vom 19.09.2025) können vom 10. Dezember 2025 bis und mit 11. Februar 2026, im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/planen-und-bauen) eingesehen werden.
Gestützt auf § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau steht neben den Unterlagen ein Web-Formular für Stellungnahmen zur Verfügung. Die Eingaben sind bis zum 11. Februar 2026 elektronisch oder schriftlich dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 11. Februar 2026
Kontaktstelle: Stadt Zürich, Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich.
Zürich, 10. Dezember 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich