Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2917 am 17. September 2025 beschlossen:
Die vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 4147 vom 8. Januar 2025 (GR Nr. 2024/454) festgesetzte und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung Nr. KS-0107/25 vom 27. Juni 2025 genehmigte Teilrevision des privaten Gestaltungsplans «ETH Gloriastrasse», Zürich-Fluntern, Kreis 7, wird auf den 1. Dezember2025 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist unter www.stadt-zuerich.ch/strb oder im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr eingesehen werden.
Zürich, 8. Oktober 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich