Der Stadtrat hat am 20. Mai 2026 (STRB Nr. 1740) beschlossen:
- Der Stadtratsbeschluss Nr. 1169/2026 vom 1. April 2026 wird aufgehoben.
- Dem ergänzenden privaten Gestaltungsplan «Schulanlage Höckler» für das Teilgebiet D zum Privaten Gestaltungsplan Manegg, bestehend aus Gestaltungsplanvorschriften und Situationsplan Mst. 1:500 vom 20. Februar 2026 (Beilagen 1 und 2), wird zugestimmt.
- Dem Bericht der nicht berücksichtigten Einwendungen (Beilage 4) wird gesamthaft zuge-stimmt.
- Vom Bericht nach Art. 47 RPV (Beilage 3) wird Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat setzt den ergänzenden privaten Gestaltungsplan «Schulanlage Höckler» für das Teilgebiet D nach Genehmigung durch die zuständige Direktion in Kraft.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 18. September 2026 verfügt:
I. Der ergänzende private Gestaltungsplan «Schulanlage Höckler» für das Teilgebiet D, welchem der Stadtrat der Stadt Zürich mit Beschluss vom 20. Mai zugestimmt hat, wird genehmigt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Büroöffnungszeiten von 8:00 bis 16:30 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/de/planen-und-bauen eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtrats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zürich, 30. September 2026
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
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8021 Zürich