Die Stadt Zürich revidiert derzeit ihre Bau- und Zonenordnung (BZO). Die Revisionsvorlage bildet den inhaltlichen Auslöser für diese Teilrevision des kommunalen Richtplans.
Der Stadtrat hat am 4. Februar 2026 beschlossen:
Der Entwurf der Teilrevision «Freiraumentwicklung und öffentliche Bauten und Anlagen» des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen wird gemäss nachstehenden Unterlagen, alle datiert vom 6. Januar 2026, vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz):
- Richtplantext (Auszug)
- Richtplankarte
- Erläuternder Bericht zur Teilrevision
Die Unterlagen liegen vom 18. März 2026 bis 1. Juni 2026 bei der Stadt Zürich wie folgt zur Einsichtnahme öffentlich auf:
- vor Ort im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, während den Büroöffnungszeiten; und
- im Internet (auf dieser Seite)
Alle interessierten Personen können sich während der Auflagefrist zum Revisionsinhalt äussern. Neben den Unterlagen steht ein digitales Einwendungstool für Stellungnahmen zur Verfügung.
Die Eingaben sind bis zum 1. Juni 2026 dem Amt für Städtebau einzureichen:
- in Papierform an: Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich; oder
- elektronisch unter Verwendung des digitalen Einwendungstools.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision des kommunalen Richtplans SLöBA entschieden. Der Bericht zu den Einwendungen steht mit der Überweisung der Vorlage an den Gemeinderat zur Einsichtnahme offen.
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich