Der Stadtrat hat am 12. März 2025 beschlossen:
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Baumerhalt» und die Aufhebung des Ergänzungsplans «Baumschutzgebiete» wird vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes).
Die Unterlagen dazu können vom 26. März bis zum 26. Mai 2025 im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/hochbau) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind bis zum 26. Mai 2025 dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Danach stehen die Bauordnung sowie die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Zürich, 26. März 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Baumerhalt» gilt aufgrund der negativen Vorwirkung gemäss § 234 PBG seit dem 13. März 2025. Die Regelungen sind in Baugesuchen zwingend zu berücksichtigen.
Bei Fragen zur Beratung zu geschützten Bäumen, steht Ihnen Grün Stadt Zürich als Ansprechpartner zu Verfügung:
8021 Zürich