Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 8. September 2026 verfügt:
Die Verlängerung der Planungszone im Gebiet «Seeufer Wollishofen» (Stadt Zürich) um zwei Jahre bis zum 4. Oktober 2028 wird festgesetzt. Die Planungszone umfasst gemäss Situationsplan Mst. 1:3000 vom 20. Juni 2023 die Grundstücke Kat.-Nr. WO3798, WO3812, WO3814, WO4081, WO4255, WO4326, WO4329, WO4772, WO5338, WO5339, WO6364, WO6407, WO6465 und WO6466.
Die Verfügung steht zusammen mit dem Antrag des Stadtrats vom 24. Juni 2026 und dem Situationsplan ab Datum der Publikation während den ordentlichen Bürozeiten bei der Stadt Zürich (Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, 8021 Zürich) und der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsichtnahme offen.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 25 VRG).
Zürich, 16. September 2026
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich