Mit der Franca-Magnani-Brücke plant die Stadt eine weitere Verbindung über die SBB-Gleise, welche nur für den Fussverkehr und den Veloverkehr sein wird. Die Franca-Magnani-Brücke wird ein Leuchtturm für die umweltfreundliche Mobilität.
Die Kreise 4 und 5 werden durch das Gleisfeld vor dem Hauptbahnhof getrennt. Heute verbinden die Duttweilerbrücke, die Hardbrücke, die Langstrassenunterführung, der Negrellisteg und der Stadttunnel das Quartier Aussersihl mit dem Industriequartier.
Der kommunale Verkehrsrichtplan der Stadt Zürich sieht zwischen der Hohl- und der Geroldstrasse eine weitere Fuss- und Veloverbindung vor. Von 2016 bis 2018 führte das Tiefbauamt deshalb zusammen mit der SBB eine Machbarkeitsstudie durch. Aufgrund der vielfältigen Rahmenbedingungen und der daraus folgenden komplexen Planung einer neuen Brücke über die Gleise wurde 2021 ein Studienauftrag im selektiven Verfahren durchgeführt.
Das Beurteilungsgremium hat aus den fünf Beiträgen zum Studienauftrag das Projekt «Landschaftsbrücke» des Teams um schlaich bergermann partner gmbh Stuttgart, Emch+Berger AG Bern, Itten+Brechbühl AG, Emch+Berger WSB AG und ghiggi paesaggi gmbh einstimmig zur Umsetzung empfohlen. Die Brücke erhielt 2023 von der Strassenbennenungskommission ihre Namen.
Die Brücke soll 530 Meter lang und 10,35 Meter breit werden. In der Mitte der Brücke wird ein Grünstreifen den Fussweg vom Veloweg trennen. Das offene Geländer ermöglicht freie Sicht auf das Gleisfeld und die Stadt Zürich.
Die aus Stahl gefertigte Brückenkonstruktion wird vom kantonalen Polizei- und Justizzentrum bis ans Lettenviadukt führen. Der Weg führt dabei vom Kreis 4 unter der bestehenden Kohlendreieckbrücke hindurch über die Gleise und entlang des Wipkingerviadukts in den Kreis 5.
Mit der Siedlungsverdichtung gewinnen Fuss- und Veloverbindungen weiter an Bedeutung. Mit der Brücke kann eine weitere Quartierverbindung geschaffen werden. Zudem entsteht ein Aussichtspunkt über den Gleisen.
Die Gesamtkosten werden auf etwa 80 Millionen Franken geschätzt (Stand 2024).
Für das Projekt wurden unterschiedliche Varianten des Abgangs im Norden geprüft. Die Stadt hat Rahmenbedingungen und Bewertungskriterien definiert und gewichtet. Zu den wichtigsten Kriterien gehören unter anderem die Sicherheit, die Einhaltung aller Normen und Standards, die Fortführung der Velovorzugsroute sowie der Platzbedarf des Abgangs. Weiterverfolgt wird künftig die Variante 4.
Mit diesen sicherheitsrelevanten Anpassungen an die aktuellen Normen und Vorgaben fehlt der Platz für den Einbau der Brücke zwischen dem Viadukt und der Yonex-Badmintonhalle.
Der Wettbewerb von 2021 sah einen kompakten, wendelförmigen Abgang zwischen dem Viadukt und der Yonex-Badmintonhalle vor. Nach dem Wettbewerb traten die neuen Velostandards des Kantons Zürich in Kraft. Gemäss diesen waren die Rampen der ursprünglichen Brücke zu steil sowie die Sichtweiten und Kurvenradien ungenügend. Dies hätte bei einer Umsetzung zu gefährlichen Situationen geführt.
Dieses hohe Unfallrisiko kann bei einer neuen Brücke nicht in Kauf genommen werden. Zudem war die Brücke zu wenig breit. Mitglieder des Gemeinderats regten eine Verbreiterung an, damit die Brücke den aktuellen Standards entspricht.
Diese Variante sah eine minimale Verbreiterung der Brücke und eine Weiterführung auf dem Lettenviadukt vor. Ein minimaler Platzbedarf sowie viele Möglichkeiten zur künftigen Entwicklung des Geroldareals sprachen für diese Variante. Die Führung der Velovorzugsroute durch den Viaduktbogen erfüllte aber die Sicherheitsanforderungen und Normen nicht. Gefährliche Situationen durch zu wenig Sicht und wenig Platz hätten nicht verhindert werden können.
Die lange, schmale Rampe hätte von der Brücke auf die Strasse runtergeführt. Sie hätte auf einer grossen Länge direkt vor dem Viadukt durchgeführt und für enge Platzverhältnisse gesorgt sowie die Sicht auf den geschützten Viadukt versperrt. Zudem wären auch bei dieser Variante die Velostandards und Normen nicht eingehalten worden.
Diese Variante mit einer breiten Brücke und der Führung der Velovorzugsroute runter auf den Platz erfüllt alle Anforderungen an die Sicherheit. Die Rampe wird auch nicht zu steil und die Velofahrenden haben eine gute Sicht auf die Rampe. Die Menschen zu Fuss bewegen sich auf der gelben und orangen Fläche und können entweder auf dem Viadukt weiterspazieren oder auf den Platz darunter gelangen. Die Yonex-Badmintonhalle müsste zurückgebaut werden.
Diese Variante wird in den weiteren Planungen weiterverfolgt.
Die Velovorzugsroute wird nach der Rampe entlang der Strasse Neue Hard weitergeführt. Ein Bauprojekt für die Umgestaltung der Strasse ist derzeit ebenfalls in Planung.
Die spiralförmige Rampe würde ebenfalls alle Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sie braucht aber mehr Platz und würde den Rückbau weiterer Gebäude bedeuten. Deshalb wurde diese Variante verworfen und wird in der weiteren Planung nicht mehr berücksichtigt.
Am 10. September 2025 wurde dem Stadtrat ein Postulat mit Textänderung überwiesen. Das Postulat fordert den Stadtrat auf zu prüfen, wie der Weiterbetrieb der Yonex-Badmintonhalle am bestehenden Standort möglich bleibt, sofern dadurch die Funktionstauglichkeit und Sicherheit der Brücke nicht beeinträchtigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Stadtrat dazu aufgerufen, einen Alternativstandort für den Badminton-Sport idealerweise im Kreis 5 zu suchen.
Die Frist für die Beantwortung des Postulats läuft bis am 10. September 2027.
- 2026: Erarbeitung Vorprojekt
- 2026: Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 Strassengesetz (StrG)
- 2027: Auflageverfahren gemäss § 16 StrG
- 2029: Volksabstimmung
- 2030 - 2034: Bau