Im Neumühlequai im Abschnitt Wasserwerkstrasse bis Central wird ein neuer Abwasserkanal zur Hochwasserentlastung gebaut. Im Zuge der Arbeiten werden Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr umgesetzt und eine Bushaltestelle hindernisfrei ausgebaut.
Die Arbeiten am Neumühlequai sind notwendig, um einen zusätzlichen Mischabwasserkanal zu bauen. Die bestehende Kanalisation ist in diesem Bereich bei Starkregen überlastet. Dies führt zu Rückstau des Abwassers, das sich an zahlreichen Stellen am Limmatquai unterirdisch bis auf Strassenhöhe aufstauen kann.
Ausserdem gibt es im Neumühlequai mehrere Entlastungsstellen für Hochwasser, die bei starkem Regen verdünntes Abwasser in die Limmat leiten. Ohne den zusätzlichen Kanal springen diese Entlastungen zu früh an, sodass zu stark verschmutztes Abwasser, das den Anforderungen des Gewässerschutzes nicht genügt, in die Limmat gelangt. Der neue Kanal soll diese Probleme lösen und die Umweltbelastung reduzieren.
Im Zuge der Arbeiten werden für den Fuss- und Veloverkehr Verbesserungen umgesetzt. Zufussgehende müssen das Trottoir künftig nicht mehr mit dem Veloverkehr teilen und erhalten im Abschnitt Drahtschmidliweg bis Walchebrücke mehr Platz. Mit einer neuen Bepflanzung und Sitzbänken wird das Trottoir zum attraktiven Aufenthaltsort aufgewertet.
Velofahrende profitieren von beidseitigen Einrichtungsradwegen zwischen dem Drahtschmidlisteg und der Walchebrücke. Die Veloführung zwischen der Walchebrücke und Im Stadtgraben wird derzeit noch ausgearbeitet.
Um ein stufenfreies Ein- und Aussteigen an der Haltestelle «Central» der Buslinie 46 zu ermöglichen, wird die Haltekante teilerhöht.
In der öffentlichen Projektauflage gemäss § 13 StrG im Juni 2024 war vorgesehen, alle Bäume am Neumühlequai zwischen dem Drahtschmidlisteg und Central entlang der Limmat zu fällen.
Im Abschnitt Walchebrücke bis Central kann der Kanalbau aufgrund des breiteren Strassenquerschnitts weitgehend unabhängig von der bestehenden Baumreihe durchgeführt werden. Die Baumfällungen wären nötig, um das Trottoir zu verbreitern, einen durchgängigen breiten Grünstreifen zu erstellen und die Bushaltestelle «Central» auf ihrer gesamten Länge hindernisfrei zu gestalten. Um die Baumreihe in diesem Abschnitt weitgehend zu erhalten, wird auf die Verbreiterung des Trottoirs und einen durchgänigen Grünstreifen verzichtet. Die Velosicherheit wird mit Markierungen verbessert und die Haltekante für den Bus nur teilerhöht. Damit erfüllt die Stadt die Forderungen der Petition «Kastanienbäume Neumühlequai retten» teilweise. Gleichzeitig bleibt ausreichend Spielraum für die Umsetzung des Projekts Stadtraum Hauptbahnhof 2050, dessen konkrete Auswirkungen um den Hauptbahnhof und damit auch für den Neumühlequai im Abschnitt der Walchebrücke bis Central heute noch nicht feststehen.
An der Fällung der Baumreihe im Abschnitt Drahtschmidliweg bis Walchebrücke muss festgehalten werden, damit Schutz & Rettung auch während der Bauarbeiten ungehindert ausrücken kann. Ihre grösste Sanitätswache ist am Neumühlequai stationiert und ein provisorischer Fahrstreifen ist in diesem Bereich nur auf dem heutigen Trottoir und Baumstreifen möglich. In diesem Abschnitt stehen heute 42 Bäume. Über die Hälfte der Bäume befindet sich in einem so schlechten Zustand, sodass sie voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren gefällt werden müssen. Weitere 11 Bäume können im Rahmen der Bauarbeiten verpflanzt werden. Nach den Bauarbeiten werden alle Bäume ersetzt und durch zusätzliche Bäume ergänzt.
Die Stadt hat verschiedene Varianten untersucht, um die Baumreihe im Abschnitt Drahtschmidlisteg bis Walchebrücke zu erhalten. Sie hat diese jedoch wegen unverhältnismässig längeren Bauzeiten und höheren Kosten sowie dem schlechten Zustand der meisten vorhandenen Bäume verworfen.
Die Einhaltung der schweizweit geltenden Hilfsfrist von 10 Minuten hat für Schutz & Rettung Zürich höchste Priorität. Bereits heute ist diese Frist teilweise schwer einzuhalten. Während der Bauzeit wird der motorisierte Individualverkehr über die Wasserwerk-, Stampfenbach- und Walchestrasse geführt, was dort zu deutlichem Mehrverkehr und damit zu relevanten Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge führen würde. Auch eine Führung der Rettungsachse über die Wasserwerk- und Walchestrasse wurde geprüft. Zwar wäre die Durchfahrtszeit gegenüber der Route über die Stampfenbachstrasse etwas kürzer, dennoch ist auch hier mit Zeitverlusten zu rechnen. Zudem entsteht bei der Tordurchfahrt am Stampfenbachplatz eine gefährliche Situation für den Fussverkehr. Beide Fahrvarianten eignen sich daher für die mehrjährige Bauzeit nicht als provisorische Rettungsachse.
Bereits bei der Sanierung des Amtshauses wurde geprüft, ob Schutz & Rettung provisorisch an einen anderen Ort verlegt werden könnte. Es gibt im nahen Umkreis keinen geeigneten Standort.
Es wurde geprüft, ob man eine ca. 300 Meter lange und 5 Meter breite Hilfsbrücke für Rettungsfahrzeuge zwischen der Sanitätswache und der Walchebrücke bauen kann. Die Kosten werden auf 5 bis 6 Mio. Franken geschätzt. Allerdings gilt im Gewässerraum ein grundsätzliches Bauverbot und eine Ausnahmebewilligung ist unsicher. Angesichts der hohen Kosten und der ungewissen Bewilligung wird der Bau einer Hilfsbrücke nicht weiterverfolgt.
Die Baupiste kann nicht gleichzeitig für Rettungs- und Baufahrzeuge genutzt werden, da die Baufahrzeuge bei jedem Rettungseinsatz innerhalb von einer Minute die Baupiste räumen müssten. Wird die Baupiste als Rettungsweg verwendet, bleibt auf der Baustelle zu wenig Platz und alle Arbeiten könnten nur von der Stirnseite der Baugrube aus im sogenannten Überkopfverfahren erfolgen. Das macht den Bauablauf deutlich komplizierter, verlängert die Kanalbauzeit von etwa 70 auf ungefähr 170 Wochen und verursacht Mehrkosten von etwa 2 Mio. Franken. Nachtarbeit könnte die Bauzeit zwar verkürzen, würde jedoch zusätzliche Kosten sowie erhebliche Licht- und Lärmemissionen verursachen. Auch grabenlose Verfahren wie Microtunneling kommen aufgrund der Kanalgrösse, der geringen Überdeckung und der vorhandenen Werkleitungen nicht in Frage. Vor allem wegen der deutlichen Verlängerung der Bauzeit stellt die Doppelnutzung der Baupiste keine tragfähige Alternative zum bisherigen Konzept dar.
Im Abschnitt Walchetreppe bis Walchebrücke ist der Strassenraum wegen eines in den 1960er-Jahren zusätzlichen gebauten Fahrstreifens breiter. Daher wäre es möglich, den neuen Kanal zwischen dem Bestandskanal und dem Gebäude zu bauen, um Platz für eine Rettungsachse neben der Baupiste zu schaffen. Durch die sehr geringe Distanz zum angrenzenden Gebäude besteht jedoch ein erhöhtes Risiko von Gebäudeschäden und es müssten Werkleitungen verlegt werden, weshalb von einer alternativen Kanallage in diesem Abschnitt abgesehen wird.
Im Zuge der Projektentwicklung wurde der Zustand und die Erhaltensfähigkeit jedes einzelnen Baums im Neumühlequai mit externen Baumgutachten in den Jahren 2022 und 2025 beurteilt. Bereits 2022 kommt das Gutachten zum Schluss, dass vor allem die alten Bäume eine nur noch sehr begrenzte Lebensdauer haben. Zwischen 2018 und 2022 mussten 14 Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden, weil sie alt und geschwächt waren. Zwischen 2022 und 2025 hat sich der grösste Teil der Bäume erneut verschlechtert und weitere 14 Bäume mussten gefällt werden. Ein weiterer Baum musste wegen eines Sturmschadens gefällt werden. Einige der gefällten Bäume wurden durch neue junge Bäume ersetzt, weshalb der Baumbestand insgesamt 2025 geringfügig gesünder als 2022 eingestuft wurde. Das Baumgutachten steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.
Entwicklung der Bäume in den nächsten Jahren
Von den heute insgesamt 57 bestehenden Bäumen müssen gemäss Gutachten mit grosser Wahrscheinlichkeit 11 Bäume in den nächsten 5 Jahren, weitere 18 Bäume bis in 10 Jahren und 4 Bäume bis in 15 Jahren gefällt werden. Von den verbleibenden 24 gesunden Bäumen könnten 11 aufgrund ihres jungen Alters an einen anderen Standort verpflanzt werden.
Im Abschnitt Drahtschmidlisteg bis Walchebrücke werden von heute 42 Bäume bis Baubeginn 2030/31 mindestens 9 weitere Bäume abgehen. Von den verbleibenden 33 Bäumen können 10 Bäume verpflanzt werden. Damit verbleiben voraussichtlich 23 Bäume, die zum Baubeginn gefällt werden müssen.
Revitalisierung
Im Rahmen der Petition für einen Erhalt der Bäume am Neumühlequai wurde eine Revitalisierung des Baumbestands durch eine Vergrösserung des Wurzelraums gefordert. Aus baumfachlicher Sicht wird die Möglichkeit einer Revitalisierung ausgeschlossen, da die Bäume zu stark geschädigt sind, um auf eine Standortverbesserung mit neuen Ästen und Blättern zu reagieren. In der Vergangenheit führten zum Beispiel Schnittmassnahmen nicht zu einem stärkeren Neuaustrieb wie bei gesunden Bäumen, sondern die Äste starben weiter ab und bildeten erneut Totholz.
Die Bauarbeiten bieten die Möglichkeit, eine neue langlebige Baumreihe zu pflanzen. Diese wird widerstandsfähiger sein, besser an das zukünftige Klima angepasst und zugleich eine ähnliche räumliche Wirkung wie die bestehenden Bäume entfalten. Gleichzeitig können die Standortbedingungen für ein optimales Wachstum der Bäume verbessert und eine langfristige hitzemindernde Wirkung erzielt werden.
Konkret werden die Wurzelräume von derzeit etwa 7 m3 auf 35 m3 pro Baum vergrössert und mit einem speziellen Baumsubstrat gefüllt. Durch die Verbindung der einzelnen Baumscheiben wird das Wurzelvolumen zusätzlich erweitert. Versickerungsfähige Beläge und die gezielte Zuführung von Regenwasser tragen ebenfalls zu verbesserten Lebensbedingungen der Bäume bei. Durch die deutlich besseren Wachstumsbedingungen und die Erhöhung des Baumbestands um 13 zusätzliche Bäume kann eine vergleichbare Wuchshöhe und Kronenfläche in 20 bis 30 Jahren nach der Neupflanzung erreicht werden.
Das Projekt befindet sich derzeit in einer frühen Planungsphase. Bis Ende Juli 2024 lag es in einem Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 StrG öffentlich auf. Das Projekt durchläuft nun weiterhin die vorgeschriebenen Planungsschritte bis zur Umsetzung. Derzeit werden die eingegangenen Einwendungen geprüft und voraussichtlich im Frühjahr 2026 ein Bericht mit Stellungnahmen zu den Einwendungen veröffentlicht. Im Herbst 2027 folgt die öffentliche Planauflage des ausgearbeiteten Strassenbauprojekts nach § 16 Strassengesetz. Der Baubeginn ist frühestens für Frühjahr 2030 geplant und die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei Jahre.