Die Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt die Nutzung und Bebauung von Grundstücken innerhalb der Stadt. Sie teilt das Stadtgebiet in verschiedene Zonen ein und legt Bauvorschriften sowie Nutzungsmöglichkeiten fest.
Die Stadt Zürich revidiert aktuell ihre BZO und stellt so Weichen für die Zukunft. Die Revision schafft die Grundlage für eine qualitätsvolle bauliche Entwicklung, attraktive Grün- und Freiräume sowie einen massgeblichen Anteil an preisgünstigem Wohnraum.
Die Änderungen lagen vom 18. März bis zum 1. Juni 2026 öffentlich auf. Alle Interessierten konnten sich während der Auflagefrist zum Revisionsinhalt äussern.
Alle Einwendungen werden gesichtet und nach Ermessen berücksichtigt. Anschliessend wird die überarbeitete Vorlage dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wird ein Bericht erstellt. Nach dem Stadtrat wird die Revision auch vom Gemeinderat beraten und verabschiedet.
Durch gezielte Aufzonungen und die Einführung neuer Zonentypen kann die Basis für den benötigten Wohnraum geschaffen werden, ohne wertvolle Grünflächen zu verlieren.
Auch der vertraute Charakter des Zürcher Stadtbilds soll gesichert werden. Dies unter anderem durch die Festlegung neuer Kern- und Quartiererhaltungszonen. Zudem hat der Stadtrat gleichzeitig zur Revision eine umfassende Ergänzung der Denkmalinventare verabschiedet.
Die bauliche Verdichtung ist mit dem wohnpolitischen Ziel verknüpft, einen gesetzlich verankerten Anteil an preisgünstigem Wohnraum zu sichern.
Der Paragraph 49b im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich ermöglicht es den Gemeinden bei einer Mehrausnützung preisgünstigen Wohnraum festzuschreiben.
Die Stadt Zürich setzt mit der BZO-Revision § 49b in der Grundordnung um: Bei Aufzonungen werden 75 Prozent des zusätzlichen Volumens als preisgünstiger Wohnraum eingefordert.
Verdichtung muss die klimatischen Veränderungen konsequent antizipieren. Die BZO-Revision verankert darum neue und wirksame Vorgaben zur Klimaanpassung und Hitzeminderung in der Bauordnung. So etwa Vorgaben zur Begrünung der Umgebung, eine Pflicht für Baumpflanzungen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich – mit dem nötigen Spielraum für Bauprojekte.
Zudem werden Flächen für neue öffentliche Freiräume planerisch gesichert. Die Massnahmen erhöhen die Aufenthaltsqualität und die Resilienz der Stadt gegenüber dem Klimawandel.
Mit der vorliegenden BZO-Revision erfüllt die Stadt Zürich die kantonalen Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe. Zudem wird die BZO-Revision zum Anlass genommen die seit 1992 bestehende Bauordnung einer formellen Revision zu unterziehen. Das Ergebnis ist eine moderne, gut lesbare und in sich schlüssige rechtliche Grundlage, welche die Planungs- und Rechtssicherheit für alle Bauvorhaben erhöht.
Eine Website erläutert die wichtigsten Funktionen der Bauordnung sowie die Hauptziele dieser Revision für Laien.
Mit der öffentlichen Auflage der BZO-Revision ist in Bezug auf gewisse Artikel der Bauordnung gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (§ 234 PBG) die sogenannte «negative Vorwirkung» eingetreten. Baugesuche können nur noch bewilligt werden, wenn sie nicht gegen die geplanten neuen Regeln verstossen. Wo die neuen Vorschriften strenger sind als die bisherigen, gelten sie heute bereits – auch wenn sie offiziell noch nicht in Kraft sind. Die negative Vorwirkung betrifft alle Baugesuche, für die zu diesem Zeitpunkt noch kein Bauentscheid vorliegt.
Die folgende (nicht abschliessende) Liste zeigt, anhand welcher Vorschriften Ihr Baugesuch auf mögliche nachteilige Auswirkungen geprüft wird.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Baugesuchen an die zuständigen Kreisarchitekt*innen.
Die öffentliche Auflage fand vom 18. März bis 1. Juni 2026 statt. Sie finden hier alle Auflagedokumente zur Information.
Zum Start der öffentlichen Auflage fanden vier grosse städtische Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung statt. Wir danken allen Besucher*innen für den Austausch!
Die Präsentation zu den Veranstaltungen finden Sie hier zum Download.
Der Mehrwertausgleich schöpft einen Teil der planungsbedingten Bodenwertgewinne ab und lässt sie der Allgemeinheit zugutekommen. Ein solcher Mehrwert entsteht, wenn Änderungen der Bau- und Zonenordnung den Wert eines Grundstücks steigern.
Mit dem Start der öffentlichen Auflage der BZO-Revision wurden per GesetzEigentümer*innen angeschrieben, deren Grundstücke durch die BZO-Revision Wertsteigerung erfahren. Diese Briefe dienen der Information und sind rechtlich nicht bindend.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat auf Antrag des Stadtrats drei Planungszonen für insgesamt 25 Perimeter festgesetzt.
- «Planungszonen für neue und erweiterte Kernzonen» (23 Perimeter)
- «Planungszone Löwenstrasse»
- «Planungszone Langgrüt»
Alle Planungszonen waren vom 18. März bis zum 17. April 2026 in Rekursauflage. Weitere Informationen zu den Planungszonen finden Sie hier:
Das ISOS ist ein vom Bundesrat verabschiedetes nationales Ortsbildinventar, das 2016 für die Stadt Zürich festgesetzt wurde. Die Rechtsprechung hat aufgezeigt, dass es Auswirkungen auf Bauvorhaben haben kann. Mit der Berücksichtigung des ISOS im Denkmalinventar wird nun die Planungs- und Rechtssicherheit für Eigentümerschaften erhöht.
Im Rahmen der Inventarüberprüfung ISOS haben die Denkmalpflege des Amts für Städtebau und die Gartendenkmalpflege von Grün Stadt Zürich (GSZ) gemeinsam mit externen Expert*innen knapp 11 000 Objekte untersucht.
Der Stadtrat hat auf dieser Grundlage am 4. März 2026 beschlossen, die kommunalen Inventare um 296 Denkmal- und 70 Gartendenkmalpflege zu ergänzen.
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