Die Änderungen an der Bau- und Zonenordnung lagen vom 18. März bis zum 1. Juni 2026 öffentlich auf. Alle interessierten Personen konnten sich während der Auflagefrist zum Revisionsinhalt äussern.
Die Vorlage wird nun weiterbearbeitet und anschliessend dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Alle Einwendungen werden gesichtet und nach Ermessen berücksichtigt. Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wird ein Bericht erstellt. Nach dem Stadtrat wird die Revision auch vom Gemeinderat beraten und verabschiedet.
Aktuelle Informationen zu den Zielen und Inhalten der Revision finden Sie auf unserer Webseite.
Der Stadtrat hatte am 4. Februar 2026 beschlossen:
Der Entwurf der totalrevidierten Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich sowie die Entwürfe der Vorschriften zu den Ergänzungsplänen Ortsbild und Städtebau Altstetten werden gemäss nachstehenden Unterlagen, alle datiert vom 6. Januar 2026, vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz).
Der Erläuterungsbericht bildet alle im Rahmen der Revision getroffenen Massnahmen / Änderungen und zugehörigen fachlichen Abwägungen ab.
Im Erläuterungsbericht sind die für jede raumplanerische Tätigkeit zentralen Interessenabwägungen dokumentiert. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für effiziente Vorprüfungs-, Mitwirkungs- und Genehmigungsverfahren.
Der Erläuterungsbericht begleitet erstens die kantonale Vorprüfung und dient dazu, die Genehmigungsbehörde (kantonale Baudirektion) über die Vorlage und deren Zweckmässigkeit zu informieren. Zweitens richtet sich der Erläuterungsbericht an die Bevölkerung und an die Grundeigentümer*innen, die sich im Rahmen der öffentlichen Auflage im Frühling 2026 zur BZO-Revision äussern können. Der Erläuterungsbericht ist drittens eine wichtige Grundlage für den Gemeinderat, der die BZO-Revision schliesslich festsetzt.
Hinweis zur Konkordanztabelle:
Die Konkordanztabelle zeigt auf wie sich die Vorschriften, die im Rahmen der vorliegenden Revision ausschliesslich formell geändert werden, auf die Vorschriften der bestehenden BZO 2016 zurückführen lassen. Dies nicht nur artikelweise, sondern, wo nötig, auch absatz- bzw. satzweise. Auch wird dargelegt, aus welchen Gründen die Änderungen an den Vorschriften erfolgen.
Dabei wird zwischen einer ausschliesslich formalen Anpassung des Wortlauts ohne materiell-rechtliche Änderung (als «formelle Revision» bezeichnet) und einer materiell-rechtlichen Änderung der Bestimmungen aufgrund der Harmonisierung der Baubegriffe und neuen bzw. geänderten Inhalten unterschieden. Auch zeigt die Konkordanztabelle auf, in welchem Kapitel des Erläuterungsberichts nach Art. 47 RPV die themenspezifischen Erläuterungen zu Änderungen der jeweiligen Vorschriften zu finden sind.
Im Rahmen der BZO-Revision wurden nur an zwölf der hier aufgeführten Ergänzungspläne für Kernzonen Änderungen vorgenommen. Die restlichen Änderungen beziehen sich einzig auf die Planlegende.
Im Rahmen der Revision werden neun neue EG-Lagen eingeführt (Nr. 56-64). An den bereits bestehenden Lagen (Nr. 1-55) wurden keine Änderungen vorgenommen.
Die Daten der Planinhalte (Geodaten) sind im kantonalen ÖREB-Kataster einsehbar. Über die Adresssuche links können Sie sich spezifische Grundstücke anzeigen lassen. Mit einem Klick auf ein Grundstück werden die Revisionsinhalte angezeigt, die für diese Parzelle gelten. Sie sehen diese rechts im Text bei «ÖREB-Themen».
Zudem können die Geodaten über den ÖREB-Kataster sowie über den städtischen Geoserver für eine Bearbeitung mit GIS heruntergeladen werden.