Die Stadt Zürich revidiert derzeit ihre Bau- und Zonenordnung (BZO). Die Revisionsvorlage bildet den inhaltlichen Auslöser für diese Teilrevision des kommunalen Richtplans.
Die Änderungen am kommunalen Richtplan lagen vom 18. März bis zum 1. Juni 2026 öffentlich auf. Alle interessierten Personen konnten sich während der Auflagefrist zum Revisionsinhalt äussern.
Die Vorlage wird nun weiterbearbeitet und anschliessend dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Alle Einwendungen werden gesichtet und nach Ermessen berücksichtigt. Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wird ein Bericht erstellt. Nach dem Stadtrat wird die Revision auch vom Gemeinderat beraten und verabschiedet.
Der Stadtrat hattte am 4. Februar 2026 beschlossen:
Der Entwurf der Teilrevision «Freiraumentwicklung und öffentliche Bauten und Anlagen» des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen wird gemäss nachstehenden Unterlagen, alle datiert vom 6. Januar 2026, vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz).