Ziel dieser Teilrevision ist es, das neu konzipierte Veloroutennetz stufengerecht in der Richtplanung zu verankern und damit die Umsetzung zu ermöglichen. Die Vorzugsrouten wie auch das Hauptnetz des neu konzipierten Veloroutennetzes ersetzen die Komfort- und Hauptrouten der aktuellen Netzkonzeption. Damit ist auch die Massnahme im kommunalen Richtplan Verkehr umgesetzt, das Vorzugsroutennetz durch eine Teilrevision des regionalen Richtplans festzusetzen.
Die Basisrouten werden mit einer Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr eingetragen. Dieser wird zeitgleich zur Teilrevision des regionalen Richtplans öffentlich aufgelegt.
Zudem werden auf regionaler Stufe neu die Freizeitrouten (= SchweizMobil-Routen) gemäss Veloweggesetz eingetragen.