Du hast Fragen? Wir haben Antworten. Finde heraus, ob der Job zu dir passt.
Muss ich wetterfest sein, um Mitarbeiter*in Kontrolle Ruhender Verkehr zu werden?
Ja, denn Ihre Einsätze finden bei jeder Witterung draussen statt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen findest du hier.
Als Mitarbeiter*in im Kommissariat Kontrolle Ruhender Verkehr (KRV) übernimmst du im Teilzeitpensum (50 - 80%) die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Zürich, insbesondere in den Blauen Zonen.
Im Rahmen des Ordnungsbussengesetzes ahndest du Parkverstösse gegen die dort geltenden Vorschriften, Signalisationen und Markierungen. Darin eingeschlossen sind Parkkarten-, Parkscheiben- und Parkuhrenübertretungen. Zur Erleichterung deiner Arbeit steht dir ein modernes Datenerfassungsgerät zur Verfügung. Der Bevölkerung stehst du kompetent mit Rat zur Seite.
Hier erfährst du, was es alles braucht, um den Beruf Kontrolle Ruhender Verkehr auszuüben und wie sich die Ausbildung gestaltet. Schau rein, vielleicht ist der Kontrolle Ruhender Verkehr genau das Richtige für dich.
- Überwachung des Ruhenden Verkehrs
- Überprüfen der Anwohnerparkkarten und Parkbewilligungen
- Ahnden von festgestellten Übertretungen
- Revierdienst zu Fuss
- Hilfeleistungen für die Bevölkerung
Du bist idealerweise über 30 Jahre alt und hast Freude am Umgang mit Menschen? Besitzt du gute Deutschkenntnisse und bist du bei sehr guter Gesundheit? Dann erfüllst du bereits einen wichtigen Teil unserer Voraussetzungen für den Beruf Kontrolle Ruhender Verkehr. Weitere Anforderungen sind:
- Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassung C
- eine Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung
- ein einwandfreier Leumund
- Attraktive Arbeitszeitmodelle mit Teilzeitmöglichkeiten (bei einem Prensum von mind. 50 % bis max. 80%)
- Zeitgemässe Anstellungsbedingungen
- Uniformierter Dienst zu Fuss in den Quartieren von Zürich
- Modernes Datenerfassungsgerät
- Teamarbeit und Eigenverantwortung
- Monatslohn zwischen Fr. 2400.– und Fr. 2950.– (je nach Alter bei Pensum einem Pensum von 50%)
- 13. Monatslohn
- Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Stadtpolizei Zürich
Wir freuen uns sehr, dass du dich für einen Job bei der Stadtpolizei Zürich interessierst. Für eine Bewerbung benötigst du die unten aufgelisteten Dokumente. Während den Bewerbungs-Zeitfenstern kannst du diese dann elektronisch in unser Online-Bewerbungstool hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Fähigkeitszeugnis EBA/EFZ oder vergleichbare Ausbildung
- Arbeitszeugnisse
- Auszug Register Administrativmassnahmen IVZ (vormals ADMAS-Auszug) (nicht älter als 6 Monate)
- Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Weitere Unterlagen (allfällige Diplom- und Weiterbildungszeugnisse)
Danke für dein Interesse. Das Bewerbungsfenster für einen Job als Mitarbeiter*in «Kontrolle Ruhender Verkehr» ist zurzeit geschlossen und wir können keine Bewerbungen entgegennehmen. Bitte schau demnächst wieder vorbei.
Bewerber*innen, die die erwähnten Voraussetzungen erfüllen, werden zu einer ausführlichen Informationsveranstaltung und zu einem kurzen Eignungstest eingeladen. Sobald sich ein*e Bewerber*in definitiv dafür entschieden hat, dass ihr*ihm die Tätigkeit im KRV zusagt, wird mit ihr*ihm ein Vorstellungsgespräch geführt, der Leumund überprüft sowie eine Untersuchung bei einer*m Vertrauensärzt*in vorgenommen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Anstellung nichts mehr im Weg.
Der Lehrgang für KRV-Mitarbeitende dauert drei Monate. Der anspruchsvolle Unterricht in Theorie und Praxis findet immer am Vormittag statt. Hausaufgaben dienen dazu, das Gelernte zu vertiefen. Die Ausbildung umfasst verschiedene Fächer wie zum Beispiel das Strassenverkehrsrecht mit Schwerpunkt Ordnungsbussengesetz, Psychologie, Stadtkunde und Funkausbildung. Während der Ausbildungszeit sind eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung im Strassenverkehrsrecht und im praktischen Dienst abzulegen. Während der Ausbildung sind keine Ferienbezüge möglich.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Minimum 21 Stunden, was einem 50%-Pensum entspricht. Der Einsatz wird wochenweise abwechselnd entweder von 08.00 bis 12.15 Uhr oder von 14.00 bis 18.15 Uhr geleistet. Nach einer Anstellung von mindestens sechs Monaten wird die Möglichkeit geboten, das Arbeitspensum bis max. 80% zu erhöhen und das Arbeitszeitmodell anzupassen.
Die Anstellung erfolgt gemäss Personalrecht der Stadt Zürich. Der Brutto-Anfangslohn bewegt sich beim Beschäftigungsgrad von 50% je nach Alter im Bereich zwischen Fr. 2400.– und Fr. 2950.– und wird 13 Mal jährlich ausgerichtet. Während der Ausbildungszeit beziehen die KRV-Angestellten bereits den vollen Lohn. Alle Mitarbeitenden des KRV werden in die Pensionskasse der Stadt Zürich aufgenommen.
Innerhalb der Stadtpolizei Zürich stehen den KRV-Angestellten bei entsprechender Qualifizierung folgende Entwicklungsmöglichkeiten offen:
- Wechsel zum Polizeilichen Assistenzdienst mit Absolvierung einer ca. achtmonatigen Ausbildung (bis zum Alter von 49 Jahren), Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.
- Gruppenchef*in KRV bei sehr guten Führungsqualitäten.
Bahnhofquai 5
8001 Zürich