28-01
Dieser Nachhaltigkeitsstandard gilt für alle von der Stadtverwaltung beschafften Fahrzeuge der Kategorie I (Personenwagen), Kategorie II (leichte Nutzfahrzeuge) und sinngemäss für die Fahrzeuge der Kategorie III (schwere Nutzfahrzeuge). Er richtet sich an Einkaufsverantwortliche der Stadt Zürich.
Bei der Beschaffung von Fahrzeugen sind insbesondere die folgenden Nachhaltigkeits-Hotspots zu beachten:
- Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen beim Betrieb (Verbrennung von Treibstoffen, Stromverbrauch)
- Ressourcenverbrauch für die Fahrzeugherstellung und die Energiebereitstellung im Betrieb
- Arbeitsbedingungen, insbesondere bei der Rohstoffgewinnung
- Bedarfsabklärung
- Beschaffungsgegenstand
- Hotspot-Analyse
- Marktabklärung
- Teilnahmebedingungen
- Nachhaltige Eignungskriterien
- Nachhaltige Mindestanforderungen
- Nachhaltige Zuschlagskriterien
- Angebotsbewertung und Zuschlag
- Vertrag
- Stichproben und Audits
- Monitoring und Controlling
Vor jeder Beschaffung eines Fahrzeugs soll eine gründliche Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Mobilitätsbedürfnisse mit einer Alternative abgedeckt werden können (z. B. Benutzung von Dienstvelos, öV, bestehenden Dienstfahrzeugen, Mobility Car-Sharing oder Miete). Durch das Teilen von Fahrzeugen und den Einsatz von wiederverwendbaren Komponenten und Materialien wird zur Kreislaufwirtschaft beigetragen. Das Erstellen einer Ladeinfrastruktur ist vor der Fahrzeugbeschaffung zu lancieren.
Für Kat. I und II hat die Stadt Rahmenverträge (Zugriff nur stadtintern) ausgearbeitet. Die Dienstabteilungen sind berechtigt und verpflichtet, Fahrzeuge aus diesen Rahmenverträgen zu beschaffen.
Verhaltenskodex für Vertragspartner*innen der Stadt Zürich.
- Elektro-, Gas- oder Brennstoffzellen-Fahrzeug
- Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder gleichwertiges UMS) des Fahrzeugherstellers
- Max. Leergewicht und max. Stromverbrauch pro km
- Rücknahme und Verwertung der Traktionsbatterie
Die relevanten Zuschlagskriterien werden in der untenstehenden Tabelle aufgelistet, wobei zwischen Fahrzeugen mit Elektromotor und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unterschieden wird.
Batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge ermöglichen deutliche Reduktionen der Treibhausgasemissionen und beim Energieverbrauch – im gesamten Lebenszyklus. Mit einem Batterie-elektrischen Mittelklasse-Personenwagen kann im Vergleich zu einem konventionellen Verbrennerfahrzeug jährlich über eine Tonne CO2eq eingespart werden (bei 10 000 km/a) bzw. rund 0,12 kg CO2eq/km.
¹ TB: Teilnahmebedingung, MA: Mindest- bzw. Mussanforderung, ZK: Zuschlagskriterium
² Kriterienset der Stadt Zürich; Abweichungen sind zu begründen.
³ Empfehlung zur Gewichtung einzelner nachhaltiger Zuschlagskriterien
* Empfehlung für die Gewichtung des Stromverbrauchs von Fahrzeugen der Kat. I/II: 5–10 % der gesamten Zuschlagskriterien; Gewichtung des Stromverbrauchs von Fahrzeugen der Kat. III: individuell (abhängig von Einsatzzweck und Fahrleistung)
** Empfehlung
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sind nur mit Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen und Gas-Fahrzeuge nur mit 100 % Biogas zu betreiben. Allfällig verwendeter Wasserstoff aus fossiler Herstellung ist nicht gestattet.
- Beiblatt Traktionsbatterie
- STRB Nr. 327/2022 «Städtische Fahrzeugpolitik»
- Rahmenverträge der Stadt Zürich: Kat. I, Kat. II, BEV (Zugriff nur stadtintern)
- STRB Nr. 976/2014 «Richtlinie ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»
- STRB Nr. 459/2010 «Richtlinie soziale Nachhaltigkeit»