Für städtische Verpflegungsbetriebe gelten seit 2025 neue Nachhaltigkeitsstandards für die Einkäufe von Lebensmitteln. Die Strategie nachhaltige Ernährung Stadt Zürich setzt einen Anteil nachhaltiger Produkte von 50 Prozent bis 2026 zum Ziel. Damit leistet die Stadt im Bereich Ernährung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und nimmt ihre Vorbildfunktion wahr.
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Die Nachhaltigkeitsstandards sind für die Verpflegungsbetriebe der Stadt Zürich bei allen Beschaffungen von Lebensmitteln und Verpflegungsdienstleistungen verbindlich, sofern die Produkte verfügbar sind. Für die übrige Stadtverwaltung wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsstandards empfohlen.
Generell entsteht ein Grossteil dieser Belastungen bei der Produktion der Lebensmittel. Bei der Beschaffung von Lebensmitteln sind insbesondere die folgenden Nachhaltigkeits-Hotspots zu beachten:
- Beitrag zum Klimawandel (z. B. Nutztierhaltung, Düngung, landwirtschaftliche Maschinen)
- Biodiversitätsverlust durch Bewirtschaftung sowie Abholzung / Landnutzungsänderung
- Wasserqualität und -verfügbarkeit
- Tierwohl und Arbeitsbedingungen
- Bedarfsabklärung
- Beschaffungsgegenstand
- Hotspot-Analyse
- Marktabklärung
- Teilnahmebedingungen
- Nachhaltige Eignungskriterien
- Nachhaltige Mindestanforderungen
- Nachhaltige Zuschlagskriterien
- Angebotsbewertung und Zuschlag
- Vertrag
- Stichproben und Audits
- Monitoring und Controlling
Vor jeder Beschaffung wird eine gründliche Bedarfsanalyse durchgeführt. Dabei wird geklärt, welche Lebensmittel in welcher Menge benötigt werden. Nachhaltige Ernährung bedeutet weniger Food-Waste, ein ausgewogenes, mehrheitlich pflanzliches Angebot und eine gute Einkaufspraxis.
Verhaltenskodex für Vertragspartner*innen der Stadt Zürich.
Gesamtbetriebliche Nachweise für Nachhaltigkeit (z. B. messbare Strategie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, Zertifizierungen, soziales Engagement wie Lehrlingsausbildung / Arbeitsintegration)
- Grundsätzlich kein Flugtransport von Lebensmitteln
- Luftreinhaltung für Lieferfahrzeuge
- Spezielle Mindestanforderungen für einzelne Produktgruppen (gemäss der folgenden Tabelle)
Die relevanten Zuschlagskriterien werden in der Tabelle aufgelistet. Zuschlagskriterien für Serviceleistungen, Verpackungen und Transporte sind ebenfalls zu berücksichtigen, sofern sie Teil der Ausschreibung sind. Zuschlagskriterien sind nicht zwingend erfüllbar, fliessen aber über ein Punktesystem in die Bewertung der Angebote mit ein.
Bei Anwendung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen können potenziell 18 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgas-Emissionen eingespart werden.
¹ TB: Teilnahmebedingung, MA: Mindest- bzw. Mussanforderung, EK: Eignungskriterium, ZK: Zuschlagskriterium
2 Nachweise im Angeobt immer gemäss Ausschreibungsbedingungen
3 Grundsätzlich entsprechen die Zielwerte den Mindestanforderungen. Je nach Marktsituation zum Zeitpunkt der Submission kann der Anteil für die Mindestanforderung vom Zielwert abweichen, um eine geeignete Angebotsbreite zu erzielen. Ein höherer Anteil wird als Zuschlagskriterium mit Punkten bewertet.
Für den Haushaltseinkauf im Detailhandel sind zahlreiche weitere Labels empfehlenswert. Informieren Sie sich auf labelinfo.ch
- Stadtratsbeschluss Nr. 617/2019 «Strategie nachhaltige Ernährung Stadt Zürich»
- Stadtratsbeschluss Nr. 976/2014 «Richtlinie ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»
- Stadtratsbeschluss Nr. 459/2010 «Richtlinie soziale Nachhaltigkeit»
- Empfehlenswerte Lebensmittel-Labels Stadt Zürich
- Selbstdeklaration zur Einhaltung von Anforderungen zur Luftreinhaltung – Mindestanforderungen an Abgasnormen und -filterung bei Fahrzeugen (Zugriff nur stadtintern)
- Beiblatt direkte Transportdienstleistungen (auf Anfrage; nur stadtintern)