24-31 (Büroeinrichtung, Version 13.0)
Dieser Nachhaltigkeitsstandard gilt für sämtliches Mobiliar, das eingekauft wird. Er richtet sich an Einkaufsverantwortliche der Stadt Zürich und kann auch für andere Möbelkategorien (z. B. für Schulen oder Spitäler) angewendet werden.
Bei der Beschaffung von Möbeln sind insbesondere die Anwendung von Lebenszykluskriterien (z. B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit) als Beitrag zum Klimaschutz zu beachten.
- Bedarfsabklärung
- Marktabklärung
- Beschaffungsgegenstand
- Hotspot-Analyse
- Teilnahmebedingungen
- Nachhaltige Eignungskriterien
- Nachhaltige Mindestanforderungen
- Nachhaltige Zuschlagskriterien
- Angebotsbewertung und Zuschlag
- Vertrag
- Stichproben und Audits
- Monitoring und Controlling
Vor jeder Beschaffung soll eine Inventarisierung der Möbelbestände aktualisiert werden, darauf baut eine Übersicht über Lagerbestände auf. Eine Bedarfsanalyse klärt, in welcher Form und Menge ein Produkt benötigt wird. Nur Bedarf, welcher nicht aus Reserven gedeckt werden kann, wird neu beschafft. Alternativen zur Deckung des Bedarfs (z. B. für DA, die nicht über den Lead Buyer für Möbel beschaffen, gibt es die stadtinterne Sharing-Plattform, Leasing, Miet- und Modularlösungen) und Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (z. B. lange Nutzungsdauer, ökologisches Design, rezyklierte und rezyklierbare Materialien, Reparaturdienstleistungen) sollen geprüft werden.
Verhaltenskodex für leistungserbringende Vertragsparteien der Stadt Zürich; Selbstdeklaration.
Die wichtigsten Eignungskriterien sind ein Umweltmanagementsystem und ein Qualitätsmanagementsystem.
Möglichst viele Nachhaltigkeitskriterien werden über Muss-Kriterien oder technische Spezifikationen abgefragt.
- Vollgarantie mit Vollservice
- Nachliefergarantie für Ersatzteile über die Vertragslaufzeit hinaus
Direkter Vergleich der Resultate der Ökobilanz aus dem Mobiliarrechner.
Der Mobiliarrechner rechnet eine vereinfachte Ökobilanz. Mit der Ökobilanz kann quantifiziert werden, wie viele kg CO2eq, UBP oder nicht erneuerbare Primärenergie pro Möbelstück im Vergleich zu einem Referenzprodukt eingespart werden kann.
¹ TB: Teilnahmebedingung, MA: Mindest- bzw. Mussanforderung bzw. Technische Spezifikation, ZK: Zuschlagskriterium
² Kriterien Set der Stadt Zürich; Abweichungen sind zu begründen. Optionale Kriterien enthalten weitere Nachhaltigkeitsanforderungen. Für Miet- und Leasinglösungen (Stichwort «product as a service») braucht es ein erweitertes Kriterienset mit anderer Gewichtung und es kann von den vorgegebenen Kriterien abgewichen werden.
³ Empfehlung zur Gewichtung einzelner nachhaltiger Zuschlagskriterien
4 Empfehlung: Bei geringen Volumen und einfachen Ausschreibungen ohne Mobiliarrechner kann davon abgewichen werden
5 Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc, formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF. Die Formaldehyd-Ausgleichskonzentration wird nach der Prüfkammermethode (EN 717-1) bzw. der Gas-Analysemethode (EN 717-2) beurteilt. Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z. B. Melaminharzfolien oder CPL/HPL-Platten.
- STRB Nr. 976/2014 «Richtlinie ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»
- STRB Nr. 459/2010 «Richtlinie soziale Nachhaltigkeit»
- STRB Nr. 2283/2024 «3.1 Verhaltenskodex für leistungserbringende Vertragsparteien der Stadt Zürich»
- Mobiliarrechner der Stadt Zürich
- Selbstdeklaration/Unternehmensprofil (Zugriff nur stadtintern)
- Selbstdeklaration zur Einhaltung von Anforderungen zur Luftreinhaltung – Mindestanforderungen an Abgasnormen und -filterung bei Fahrzeugen