25-29-01, 25-29-02, 25-29-07, 25-29-90 (Version 13.0)
Dieser Nachhaltigkeitsstandard gilt für die Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen von Reinigungsdienstleistungen (ohne Spezialreinigungen). Er richtet sich an Einkäufer*innen der Stadt Zürich.
Bei der Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen sind insbesondere die folgenden Nachhaltigkeits-Hotspots zu beachten:
- Schutz der Gesundheit des Reinigungspersonals und der Mitarbeitenden in den Räumlichkeiten
- Reduktion der Umweltauswirkungen auf Gewässer und Biodiversität
- Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen bei der Herstellung von Reinigungsmitteln
- Bedarfsabklärung
- Marktabklärung
- Beschaffungsgegenstand
- Hotspot-Analyse
- Teilnahmebedingungen
- Nachhaltige Eignungskriterien
- Nachhaltige Mindestanforderungen
- Nachhaltige Zuschlagskriterien
- Angebotsbewertung und Zuschlag
- Vertrag
- Stichproben und Audits
- Monitoring und Controlling
Vor jeder Beschaffung wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Dabei ist zu klären, ob die Dienstleistung tatsächlich in der vorgesehenen Form und Menge benötigt wird. Eine Reinigung mit Wasser und Mikrofasertüchern kann oft Reinigungsmittel ersetzen. Ökologische Alternativen zur Deckung des Bedarfs sollen geprüft werden. Der Einsatz von Dosiersystemen und rezyklierten Materialien trägt bei Verpackungen zur Kreislaufwirtschaft bei.
Verhaltenskodex für leistungserbringende Vertragsparteien der Stadt Zürich; Selbstdeklaration
Bei der Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen sind ökologische Reinigungsmittel zu bevorzugen. Diese schonen die Umwelt und die Gesundheit von Menschen. Reinigungsmittel sollen eine geringe Toxizität gegenüber Organismen aufweisen, biologisch abbaubar sein und keine besonders umweltschädigenden Stoffe enthalten. Das Dienstleistungsunternehmen führt für seine Mitarbeitenden regelmässige Schulungen durch.
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder von Menschen zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
- Personalbindung, Massnahmen zur Reduktion der Personalfluktuation.
Bei Anwendung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen können Treibhausgasemissionen und der Verbrauch von neuen Ressourcen eingespart werden.
1 TB: Teilnahmebedingung; MA: Mindest- bzw. Muss-Anforderung bzw. technische Spezifikation; ZK: Zuschlagskriterium
2 Kriterienset der Stadt Zürich; Abweichungen sind zu begründen.
3 Empfehlung zur Gewichtung einzelner nachhaltiger Zuschlagskriterien
4 Empfehlung
5 ÖUZ: Österreichisches Umweltzeichen
6 IGÖB: Interessengemeinschaft nachhaltige öffentliche Beschaffung (Schweiz)
7 CLP: Classification, Labelling and Packaging
8 RSPO: Roundtable of Sustainable Palmoil
9 IFRA: International Fragrancy Association (Internationaler Duftstoffverband)
- STRB Nr. 976/2014 «Richtlinie ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»
- STRB Nr. 459/2010 «Richtlinie soziale Nachhaltigkeit»
- STRB Nr. 2283/2024 «3.1 Verhaltenskodex für leistungserbringende Vertragsparteien der Stadt Zürich»
- Logistik: Selbstdeklaration zur Einhaltung von Anforderungen zur Luftreinhaltung – Mindestanforderungen an Abgasnormen und -filterung bei Fahrzeugen