30-02 (Version 13.0)
Dieser Nachhaltigkeitsstandard gilt für die Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen von Reinigungsmitteln mit der EClass-Nr. 30-02, unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeit (Spezialreinigungsmittel), Marktverfügbarkeit und Stand der Entwicklung. Er richtet sich an Einkäufer*innen der Stadt Zürich.
Bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln sind insbesondere die folgenden Nachhaltigkeits-Hotspots zu beachten:
- Schutz der Gesundheit des Reinigungspersonals und der Nutzenden in den Räumlichkeiten
- Reduktion der Umweltauswirkungen auf Gewässer und Biodiversität
- Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen bei der Herstellung von Reinigungsmitteln
- Bedarfsabklärung
- Marktabklärung
- Beschaffungsgegenstand
- Hotspot-Analyse
- Teilnahmebedingungen
- Nachhaltige Eignungskriterien
- Nachhaltige Mindestanforderungen
- Nachhaltige Zuschlagskriterien
- Angebotsbewertung und Zuschlag
- Vertrag
- Stichproben und Audits
- Monitoring und Controlling
Vor jeder Beschaffung wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Dabei ist zu klären, ob das Produkt tatsächlich in der vorgesehenen Form und Menge benötigt wird. Eine Reinigung mit Wasser und Mikrofasertüchern kann oft Reinigungsmittel ersetzen. Ökologische Alternativen zur Deckung des Bedarfs sollen geprüft werden. Der Einsatz von Dosiersystemen und rezyklierten Materialien trägt bei Verpackungen zur Kreislaufwirtschaft bei.
Verhaltenskodex für leistungserbringende Vertragsparteien der Stadt Zürich; Selbstdeklaration
Bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln sind ökologische Reinigungsmittel zu bevorzugen. Diese schonen die Umwelt und die Gesundheit von Menschen. Reinigungsmittel sollen eine geringe Toxizität gegenüber Organismen aufweisen, biologisch abbaubar sein und keine besonders umweltschädigenden Stoffe enthalten.
- Nachfüllen und Wiederverwenden der Behälter
- Die Verpackung lässt sich in sortenreine Bestandteile zerlegen oder besteht aus Recyclingmaterial
Bei Anwendung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen können Treibhausgasemissionen und der Verbrauch von neuen Ressourcen eingespart werden.
1 TB: Teilnahmebedingung; MA: Mindest- bzw. Muss-Anforderung bzw. technische Spezifikationen; ZK: Zuschlagskriterium
2 Kriterienset der Stadt Zürich; Abweichungen sind zu begründen. Optionale Kriterien enthalten weitere Nachhaltigkeitsanforderungen.
3 Empfehlung zur Gewichtung einzelner nachhaltiger Zuschlagskriterien
4 Empfehlung
5 ÖUZ: Österreichisches Umweltzeichen
6 IGÖB: Interessengemeinschaft nachhaltige öffentliche Beschaffung (Schweiz)
7 CLP: Classification, Labelling and Packaging
8 RSPO: Roundtable of Sustainable Palmoil
9 IFRA: International Fragrancy Association (internationaler Duftstoffverband)
- STRB Nr. 976/2014 «Richtlinie ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»
- STRB Nr. 459/2010 «Richtlinie soziale Nachhaltigkeit»
- STRB Nr. 2283/2024 «3.1 Verhaltenskodex für leistungserbringende Vertragsparteien der Stadt Zürich»
- Logistik: Selbstdeklaration zur Einhaltung von Anforderungen zur Luftreinhaltung – Mindestanforderungen an Abgasnormen und -filterung bei Fahrzeugen
- Beiblatt mit auszuschliessenden Stoffen