Aus den Beitragsmitteln des Finanzdepartements können Sie ein Vorhaben finanziell unterstützen lassen. Es muss ein einmaliges, besonderes Vorhaben im Interesse der Stadt Zürich sein. Dafür müssen Sie Ihr Gesuch an das Finanzdepartement stellen.
Auf Mittel aus den Beitragsmitteln des Finanzdepartements besteht kein Rechtsanspruch.
Damit Ihr Gesuch berücksichtigt werden kann, muss Folgendes erfüllt sein:
Welche Vorhaben werden unterstützt?
Beiträge gehen an Vorhaben mit folgenden Zwecken:
- Gemeinnützig
- Wohltätig
- Kulturell
- Von öffentlichem Interesse
- Im Interesse der Stadt Zürich
Es werden einmalige, besondere Vorhaben unterstützt.
Welche Vorhaben werden nicht unterstützt?
Nicht unterstützt werden wiederkehrende sowie regelmässig stattfindende Tätigkeiten, Aktionen oder Veranstaltungen.
Ausserdem spricht das Finanzdepartement keine Beiträge, wenn für dasselbe Projekt städtische Subventionen ausgerichtet werden oder ein konkreter Objektkredit bewilligt wurde. Bereits realisierte Projekte werden ebenfalls nicht unterstützt.
Wie muss das Gesuch eingereicht werden?
- Sie reichen das Gesuch online oder per Post ein.
- Sie übermitteln alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammen mit dem Gesuch.
Bitte halten Sie für das Ausfüllen des Formulars folgende Informationen und Dokumente bereit:
Angaben zum Vorhaben
- Projektname
- Projektdauer/-datum
- Projektbeschrieb (Inhalt, Ziel, Zielgruppe)
- Kurzporträt der gesuchstellenden Organisation oder Person (Antragsteller*in)
Angaben zur Auszahlung
- Konto (Bankverbindung)
- Name der Organisation oder Person, auf die das Konto lautet (Kontoinhaber*in)
Angaben zum Projektbudget
- Ausgaben
- Einnahmen
- Eigenleistungen
- Spenden und Beiträge von Dritten
- Noch zu finanzieren
- Gewünschter Beitrag
Beilagen (Dokumente zum Übermitteln)
- Detaillierter Projektbeschrieb inklusive Projektplan
- Aufstellung Budget
- Aufstellung Spenden und Beiträge von Dritten
- Weitere Dokumente (optional)
Bei einer Eingabe per Post müssen alle oben erwähnten Angaben im Gesuch enthalten sein und die erforderlichen Dokumente beigelegt werden.
Gesuche können ganzjährig eingereicht werden. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig ein. Bereits realisierte Vorhaben werden nicht unterstützt.
Für die Behandlung der Gesuche fallen keine Gebühren an.
Sie können das Unterstützungsgesuch online oder per Post einreichen.
Die Online-Einreichung ist empfohlen.
Für die Online-Einreichung muss Ihre Identität bestätigt sein. Dazu melden Sie sich mit dem AGOV-Login an.
AGOV ist das offizielle Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Alle Privatpersonen können kostenlos ein AGOV-Konto einrichten.
Bei der Online-Einreichung werden Sie Schritt für Schritt geführt. Das Einreichen dauert etwa 10 Minuten, wenn Sie die benötigten Unterlagen (siehe oben) zur Hand haben.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Reichen Sie das Gesuch mit den erforderlichen Dokumenten an folgende Adresse ein:
Stadt Zürich
Finanzdepartement
Departementssekretariat
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Das Departementssekretariat erfasst das Gesuch.
Das Departementssekretariat prüft, ob alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen.
Das Departementssekretariat beurteilt das Gesuch fachlich und arbeitet nach Rücksprache mit demjenigen Departement, in dessen Aufgabenbereich das Gesuchsthema fällt, der zuständigen Departementssekretärin oder dem zuständigen Departementssekretär bzw. der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Finanzdepartements eine Entscheidvorlage aus.
Der Stadtrat entscheidet über das Begehren und informiert Sie schriftlich. Gegen den Entscheid kann Rekurs eingelegt werden (z.B. beim Bezirksrat).
Das Departementssekretariat informiert die gesuchstellende Person mit einer Verfügung über den Entscheid. Die Verfügung kann innert 30 Tagen ab Zustellung angefochten werden.
Die Verwendung der Beitragsmittel des Finanzdepartements basiert auf dem Sonderrechnungsreglement (SSR).