Aus Mitteln der Sonderrechnung Klöti-Waser können Sie ein Vorhaben finanziell unterstützen lassen. Es muss ein Vorhaben zur Verschönerung der Stadt oder zur Vermehrung der Grünflächen in der Stadt sein. Dafür müssen Sie ein Gesuch an das Finanzdepartement stellen.
Auf Mittel aus der Sonderrechnung Klöti-Waser besteht kein Rechtsanspruch.
Damit Ihr Gesuch berücksichtigt werden kann, muss Folgendes erfüllt sein:
Welche Vorhaben werden unterstützt?
Das Finanzdepartement verwendet Mittel aus der Sonderrechnung für
- die Verschönerung der Stadt, einschliesslich der Tätigung von besonderen Investitionen oder Anschaffungen für die Verschönerung;
- die Vermehrung der Grünflächen in der Stadt.
Welche Vorhaben werden nicht unterstützt?
Das Finanzdepartement spricht keine Beiträge, wenn für dasselbe Vorhaben bereits städtische Subventionen ausgerichtet werden oder ein konkreter Objektkredit bewilligt wurde.
In der Regel werden keine Betriebsbeiträge oder jährlich wiederkehrende, regelmässige Beiträge ausgerichtet. Bereits realisierte Projekte werden ebenfalls nicht unterstützt.
Wie muss das Gesuch eingereicht werden?
- Sie reichen das Gesuch online oder per Post ein.
- Sie übermitteln alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammen mit dem Gesuch.
Bitte halten Sie für das Ausfüllen des Formulars folgende Informationen und Dokumente bereit:
Angaben zum Vorhaben
- Projektname
- Projektdauer/-datum
- Projektbeschrieb (Inhalt, Ziel, Zielgruppe)
- Kurzporträt gesuchstellende Organisation oder Person (Antragsteller*in)
Angaben zur Auszahlung
- Konto (Bankverbindung)
- Name der Organisation oder Person, auf die das Konto lautet (Kontoinhaber*in)
Angaben zum Projektbudget
- Ausgaben
- Einnahmen
- Eigenleistungen
- Spenden und Beiträge von Dritten
- Noch zu finanzieren
- Gewünschter Beitrag
Beilagen (Dokumente zum Übermitteln)
- Detaillierter Projektbeschrieb inklusive Projektplan
- Aufstellung Budget
- Aufstellung Spenden und Beiträge von Dritten
- weitere Dokumente (optional)
Bei einer Eingabe per Post müssen alle oben erwähnten Angaben im Gesuch enthalten sein und die erforderlichen Dokumente beigelegt werden.
Gesuche können ganzjährig eingereicht werden. Bitte reichen Sie ihr Gesuch frühzeitig ein. Bereits realisierte Vorhaben werden nicht unterstützt.
Für die Behandlung der Gesuche fallen keine Gebühren an.
Sie können das Gesuch online oder per Post einreichen.
Die Online-Einreichung ist empfohlen.
Für die Online-Einreichung muss Ihre Identität bestätigt sein. Dazu melden Sie sich mit dem AGOV-Login an.
AGOV ist das offizielle Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Alle Privatpersonen können kostenlos ein AGOV-Konto einrichten.
Bei der Online-Einreichung werden Sie Schritt für Schritt geführt. Das Einreichen dauert etwa 10 Minuten, wenn Sie die benötigten Unterlagen (siehe oben) zur Hand haben.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Reichen Sie das Gesuch an folgende Adresse ein:
Stadt Zürich
Finanzdepartement
Departementssekretariat
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Das Departementssekretariat erfasst das Gesuch.
Das Departementssekretariat prüft, ob alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen.
Das Departementssekretariat beurteilt das Gesuch fachlich und arbeitet nach Rücksprache mit demjenigen Departement, in dessen Aufgabenbereich das Gesuchsthema fällt, der zuständigen Departementssekretärin oder dem zuständigen Departementssekretär bzw. der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Finanzdepartements eine Entscheidvorlage aus.
Die zuständige Departementssekretärin oder der zuständige Departementssekretär des Finanzdepartements entscheidet über Gesuche bis 10 000 Franken, die Vorsteherin oder der Vorsteher bei mehr als 10 000 Franken. Über den Entscheid werden Sie schriftlich informiert. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung gestellt werden.
Das Departementssekretariat informiert die gesuchstellende Person mit einer Verfügung über den Entscheid. Die Verfügung kann innert 30 Tagen ab Zustellung angefochten werden.
Die Verwendung der Mittel aus der Sonderrechnung Klöti-Waser basiert auf dem Sonderrechnungsreglement (SSR).