Von der Stadt Zürich können Sie eine Veranstaltung finanziell unterstützen lassen. Es muss eine Veranstaltung von privaten Vereinigungen, Verbänden oder Organisationen sein, die in der Stadt Zürich stattfindet. Ein Beitrag ist nur möglich, wenn der Anlass von keiner anderen städtischen Stelle unterstützt wird. In der Regel leistet die Stadt einen Beitrag an einen Apéro im Rahmen der Veranstaltung.
- Der definitive Betrag richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden.
- Die Stadt unterstützt mit maximal 7,50 Franken pro Gast.
- Reichen Sie ein gleichlautendes Gesuch beim Kanton Zürich ein, unterstützt der Kanton Zürich ebenfalls mit maximal 7,50 Franken pro Gast.
Damit Ihr Gesuch berücksichtigt werden kann, muss Folgendes erfüllt sein:
Welche Veranstaltungen werden unterstützt?
- Internationale Kongresse wissenschaftlicher, politischer oder wirtschaftlicher Art (wiederkehrende Kongresse höchstens alle fünf Jahre)
- Empfang ausländischer Behördendelegationen, die auf Einladung Dritter in Zürich sind
- Besuche auswärtiger Gruppen von besonderer Bedeutung für die Stadt Zürich
- Jahresversammlungen von Vereinigungen mit grosser Bedeutung für die Stadt Zürich
- Jahresversammlungen von internationalen, gesamtschweizerischen, regionalen oder lokalen Vereinen und Verbänden, sofern es sich um ein Jubiläum (Turnus von 25 Jahren) handelt oder wenn die internationale Beteiligung erheblich ist
- Konferenzen der öffentlichen Verwaltung und Arbeitstagungen von mindestens überregionaler Bedeutung (für den gleichen Kreis von Teilnehmenden höchstens alle fünf Jahre)
Welche Veranstaltungen werden nicht unterstützt?
- Kulturelle Veranstaltungen, die mit einem Kulturförderungsbeitrag unterstützt werden
- Grossveranstaltungen wie Jubiläumsfeste und internationale, eidgenössische und kantonale Turn-, Schützen-, Musik- und Verbandsfeste
- Sportveranstaltungen
- Ordentliche General-, Delegierten- oder Jahresversammlungen
- Veranstaltungen für touristische Gruppierungen
- Anlässe mit kommerzieller Zielsetzung
Ihre Veranstaltung wird nicht unterstützt, wenn sie bereits von einer städtischen Stelle unterstützt wird.
Sie müssen ein formelles Gesuch beim Stadtrat von Zürich einreichen. Für Ihr Gesuch sind folgende Informationen und Dokumente erforderlich:
- Detaillierte Beschreibung der Veranstaltung
- Erwartete Anzahl Gäste
- Angaben zur Trägerschaft
- Einladung
- Programm
- Datum, Uhrzeit und Ort des Apéros
- Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson
Reichen Sie Ihr Gesuch auch beim Kanton Zürich ein und erwähnen Sie in beiden Gesuchen, dass Sie Ihr Gesuch ebenfalls bei der Stadt Zürich bzw. beim Kanton Zürich eingereicht haben.
Das Gesuch muss mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Für die Prüfung von Unterstützungsgesuchen für Veranstaltungen wird keine Gebühr erhoben.
Sie können Ihr Gesuch für Unterstützungsbeiträge online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung muss Ihre Identität bestätigt sein. Dazu melden Sie sich mit dem AGOV-Login an.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Reichen Sie das Gesuch an folgende Adresse ein:
Stadtrat der Stadt Zürich
Präsidialdepartement
Stadthausquai 17
Postfach
8022 Zürich
Das Gesuch an den Kanton Zürich müssen Sie an folgende Adresse schicken:
Regierungsrat des Kantons Zürich
Kaspar-Escher-Haus
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Nach Eingang des Unterstützungsgesuchs prüft die Stadt Zürich die Voraussetzungen für einen Beitrag durch die Stadt Zürich. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sollten nicht alle erforderlichen Informationen vorhanden sein, holt die Stadt Zürich die fehlenden Informationen bei Ihnen ein.
Die Stadt Zürich informiert Sie über den Entscheid.